Bottrop-Kirchhellen. Die Bezirksregierung und die Stadt haben der Firma Stremmer grünes Licht gegeben. Sie darf am Alten Postweg eine neue Sandgrube erschließen.
Die ersten Genehmigungen für die neue Sandgrube von Stremmer am Alten Postweg sind durch. Das Unternehmen kann damit beginnen, seinen neuen Tagebau „Weseler Weg“ zu erschließen. Das schafft Planungssicherheit, sagt Geschäftsführer Lars Fiele: „Das gesamte Feld hat Potenzial für 15 Jahre.“
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Hauptbetriebsplan ist genehmigt
Für die neue Grube hat das Unternehmen seit Mai einen von der Bezirksregierung Arnsberg als Bergaufsichtsbehörde genehmigten Hauptbetriebsplan. Zusätzlich brauchte das Unternehmen eine „Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans Bottrop“, weil der bisherige Acker im Landschaftsschutzgebiet Kirchheller Heide liegt. Im Regionalplan ist dort aber schon der „Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ vorgesehen.
Bevor das Unternehmen mit dem Roden und Graben beginnen konnte, musste Stremmer erst einmal nachweisen, dass dadurch keine brütenden Vögel gestört werden. Der gesamte Betrieb muss von den ersten Vorarbeiten an „durch eine landschaftsökologisch fachkundige Person“ begleitet werden. Diese „ökologische Betriebsbegleitung“ gehört zu den Auflagen, unter denen die Bezirksregierung den Hauptbetriebsplan genehmigt hat.
Vor jedem neuen Bauabschnitt bis zur Wiederverfüllung am Ende jedes Bauabschnittes und schließlich der gesamten Abgrabung werden weitere ökologische Prüfungen fällig. Die Lastwagen werden die fast zehn Hektar große bisherige Ackerfläche über den Weseler Weg anfahren.
Genehmigungsverfahren in zwei Teilen
Das Genehmigungsverfahren hat Stremmer diesmal zweigeteilt. Der Hauptbetriebsplan gilt bisher ausdrücklich nur für den Trockenabbau, also die Sandgewinnung bis in eine Tiefe von einem Meter über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Richtig kompliziert wird das Genehmigungsverfahren nämlich nochmals, wenn es darum geht, für den weiteren Sandabbau das Grundwasser abzupumpen.
Antrag auf gesonderte naturschutzrechtliche Befreiung
Das will das Unternehmen später angehen, hat Stremmer dem Fachbereich Umwelt schon angekündigt: Die Gewinnung in tieferen Schichten seien noch nicht abgeschlossen, dafür seien weitere Untersuchungen erforderlich. „Sobald diese abgeschlossen und die Auswirkungsbereiche abgegrenzt werden können sowie die bergrechtliche und wasserrechtliche Zulassung in Aussicht steht, wird dafür eine gesonderte naturschutzrechtliche Befreiung beantragt.“
Die Kirchheller Heide
Der Kern der Kirchheller Heide, die Landschaft am Kletterpoth, ist bereits seit 1926 Naturschutzgebiet (NSG). Die 2000 Hektar große Heide ist Teil des Naturparks Hohe Mark-Westmünsterland und umfasst Grafenwald, Fernewald und den Köllnischen Wald. In Oberhausen, südlich vom Rotbach, heißt die Heide „NSG Hiesfelder Wald“. In Dinslaken, westlich vom Schwarzbach, ist es das „NSG Kirchheller Heide und Schwarzbach“.
Da werden wir ganz genau hinschauen, haben Naturschutzbeirat und Untere Wasserbehörde angekündigt. Die Stadt schreibt schon vorsorglich folgende Warnung in den Befreiungsbescheid: „Eine darüber hinaus gehende Befreiung kann auf Grundlage der derzeit vorliegenden Gutachten vor dem Hintergrund der Besorgnis eines möglichen Umweltschadens nicht in Aussicht gestellt werden.“ Der Hintergrund: Schon im Genehmigungsverfahren für die noch laufende Sandgrube am Kletterpoth im Jahr 2016 hatten Verwaltung und (damals noch) Landschaftsbeirat das Unternehmen in die Strafrunde geschickt: Stremmer musste zusätzliche hydrogeologische Gutachten nachliefern. Diese Grube ist übrigens noch nicht vollständig abgebaut, sagt Fiele.