Bottrop. Familien mit geringem Einkommen erhalten 100 Euro Kinderfreizeitbonus vom Bund. Wie Bottroper Eltern sich den Zuschuss sichern können.

Die Corona-Zeit hat vor allem auch Familien mit Kindern stark belastet. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im Zuge des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ unter anderem die Auszahlung eines Kinderfreizeitbonus im August in Höhe von 100 Euro pro Kind für Familien mit geringem Einkommen beschlossen.

Bottroper Familien, die einen Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch. Berechtigt sind außerdem diejenigen, die Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten. Allerdings müssen Familien, die nur Wohngeld oder Sozialhilfe und keinen Kinderzuschlag erhalten, einen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse stellen.

Der Antrag ist auf der Internetseite (www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus) hinterlegt. Dort gibt es auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.

Kinderfreizeitbonus: Diese Bottroper Familien sind berechtigt

Berechtigt für den Kinderfreizeitbonus sind folgende Kinder und Jugendliche:

  • Die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind
  • Und für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird

Außerdem müssen die Familien eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag (KiZ)
  • Wohngeld (gegebenenfalls parallel zu KiZ)
  • Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (gegebenenfalls parallel zu KiZ)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird)
  • Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus können sich Eltern an diese kostenlose Service-Nummer wenden: 0800/455 55 43.