Bottrop. Nachdem drei Mädchen beim Baden am Rhein in Duisburg ums Leben kamen, warnen DLRG und Polizei vor dem Bad im Kanal. Gefahr durch die Schifffahrt.

Die Sonne brennt, die Temperaturen steigen über die 30-Grad-Marke – wie verlockend ist da der Sprung in den Kanal zur Abkühlung. Zumal in den Freibädern der Region wegen Corona noch Begrenzungen gelten, längst nicht jeder, der will, auch einen Platz ergattert. Doch die DLRG-Ortsgruppe Bottrop warnt eindringlich vor der Erfrischung im Kanal. Die Gefahr sei zu groß, sagen die Verantwortlichen, auch mit Blick auf das tragische Unglück in Duisburg. Dort sind am Mittwoch drei Mädchen (17, 13 und 14 Jahre alt) beim Baden im Rhein ertrunken, Zwei der Kinder werden immer noch vermisst, für sie besteht jedoch keine Hoffnung mehr, sagen die Retter.

Und auch der Rhein-Herne-Kanal kann für Schwimmer tückisch sein – insbesondere durch den Schiffsverkehr, sagt Dennis Hoffmann, Organisationsleiter bei der DLRG. Durch die Schiffe entstehen Strömungen und Soge, die für Schwimmer gefährlich sein können. „Wir können da nur an den Verstand appellieren: Macht es nicht“, warnt der DLRGler.

Das Baden im Kanal ist nicht verboten, es wird an einigen Stellen „geduldet“

Denn trotz der Gefahr: Ausdrücklich verboten ist das Baden im Kanal nicht. Das sagt die Polizei Duisburg, die für die Wasserstraße mit verantwortlich ist und verweist auf das Wasser- und Schifffahrtsamt. Demnach werde das Schwimmen im Kanal „geduldet“, heißt es auf der Internetseite.

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Doch dabei gibt es klare Einschränkungen. 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, an Schleusen und Wehren sowie im Bereich von Hafenanlagen ist das Baden dann eben doch verboten. Führt man sich den Bottroper Abschnitt des Rhein-Herne-Kanals vor Augen, dann gibt es eigentlich kaum Badestellen.

Schiffer können nicht mehr bremsen, wenn sie Schwimmer in der Fahrrinne entdecken

Jacqueline Grahl, Sprecherin der Polizei Duisburg macht auch eindringlich klar, dass Schwimmer sich aus der Fahrrinne heraushalten sollten. Ein Schiffer könne nicht mehr anhalten, wenn er bemerke, dass ein Schwimmer oder jemand auf Luftmatratze oder Badetier nicht wegkomme. Vielfach ermahnten die Kollegen der Wasserschutzpolizei in den Sommermonaten die Schwimmer und klärten über die Gefahren auf.

Keinen Spaß versteht die Polizei beim Sprung von der Brücke in den Kanal. Das ist verboten und wer dabei erwischt wird, der werde angezeigt, so die Polizeisprecherin. Der Grund des Kanals sei nicht erkennbar, teilweise gebe es im Wasser auch Treibgut, die Gefahr, sich bei so einem Sprung zu verletzen, sei groß.

Naturschutzgebiet: Am Bottroper Heidesee ist das Schwimmen verboten

Die Bottroper DLRG sei in diesem Jahr glücklicherweise noch nicht zum Einsatz gekommen, sagt Dennis Hoffjan. Er hofft selbstverständlich, dass es so bleibt, doch der Sommer hat gerade erst begonnen. Im vergangenen Jahr musste die DLRG zu einer Vermisstensuche am Heidesee ausrücken, die Gesuchte tauchte zum Glück aber noch während der Anfahrt wieder auf. Für die Seen im Naturschutzgebiet in der Kirchheller Heide gilt sowieso ein generelles Badeverbot.