Erste Apotheken, Hausärzte und Testzentren stehen in den Startlöchern für die kostenlosen Coronatests. Doch es hakt noch bei den Details.

Kostenlose Corona-Schnelltests, einen pro Woche für jeden Bürger – das haben Bundes- und Landesregierungen beim letzten Coronagipfel verkündet. Inzwischen hat das Land NRW auch den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht, die regeln soll, wie das mit den kostenlosen Tests nun funktionieren soll. Demnach können alle, die bisher auch schon Tests anbieten, nun auch kostenlos testen, müssen es lediglich dem Gesundheitsamt mitteilen. Diese Übergangslösung gilt bis zum 15. März, bis dahin müssen dann die Städte die Teststellen beauftragen.

Dorothee Pradel bietet in ihrer Glückauf-Apotheke in Stadtmitte schon jetzt Schnelltests an. Kostenlos sind diese Tests bereits jetzt unter anderem für Lehrer und Kita-Mitarbeiter. Ein Großteil der Bottroper muss bisher jedoch noch dafür zahlen. Die Apothekerin steht nun in den Startlöchern, will auch die kostenlosen Bürgertests anbieten. Die Voraussetzungen dafür würde sie mit ihrer Apotheke erfüllen. „Ich bin hier mitten an der Gastromeile, ich sehe täglich, wie die Gastronomen kämpfen müssen. Mit den Tests habe ich auch die Möglichkeit, einen Beitrag zu leisten, um Einzelhandel und Gastronomie nach vorne zu bringen.“ Etwa sechs bis sieben Kunden fragten derzeit pro Tag nach so einem Test.

Bisher funktioniert die Abrechnung der kostenlosen Tests nicht

Damit spielt die Apothekerin darauf an, dass im vorgelegten Öffnungskonzept von Kanzleramt und Ministerpräsidenten im weiteren Verlauf den Tests eine tragende Rolle bei den weiteren Öffnungen zukommt. So sind etwa Besuche in der Außengastronomie, je nach Inzidenzwert, nur möglich, wenn man einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen kann. Sie wisse, dass sie nicht die einzige Apothekerin ist, die bereit steht. Auch in der Apotheke am Boyer Markt wolle man Tests anbieten, berichtet sie, außerdem gebe es entsprechende Überlegungen in der Glückauf-Apotheke in Kirchhellen.

Das Ergebnis liegt in kurzer Zeit vor und wird auch per E-Mail übermittelt.
Das Ergebnis liegt in kurzer Zeit vor und wird auch per E-Mail übermittelt. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Was die Apothekerin jedoch ärgert ist, dass die Teststrategie zunächst wieder groß angekündigt wurde, vor Ort aber nicht richtig umgesetzt werden kann. Denn bisher kann sie die kostenlosen Tests nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen. Und das geht nicht nur ihr so, auch die Hausärzte haben bisher keine Möglichkeit, das zu tun, sagt Dr. Christoph Giepen, Sprecher des Ärztevereins und selbst Hausarzt. Auch er steht in seiner Praxis bereit, um die kostenlosen Tests anzubieten – so wie auch einige andere Kollegen. „Das ist aber eine freiwillige Sache, jeder Arzt kann für sich entscheiden, ob er so etwas anbietet“, stellt er klar.

Nachfrage nach kostenlosen Tests ist da

Doch so lange die Abrechnungsfrage nicht geklärt ist, können Apotheken, Ärzte und Testzentren noch keine kostenlosen Tests abnehmen. Dabei ist klar, dass die Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen – in Bottrop Westfalen-Lippe – läuft. Doch hier warte man noch, dass die Allgemeinverfügung auch rechtskräftig ist. Erst dann könne man Ärzten, Apothekern und Testzentren die Abrechnungsmodalitäten zur Verfügung stellen, sagt KVWL-Sprecher Andreas Daniel. Sobald das so ist, würden alle Beteiligten kurzfristig informiert.

Positive Tests werden gemeldet

Einen positiven Schnelltest müssen die Testanbieter dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Das sieht der Entwurf der Allgemeinverfügung so vor. Allerdings werden die Ergebnisse anonym übermittelt.

Bei einem positiven Schnelltest ist außerdem ein PCR-Test vorgeschrieben. Der wird unter anderem vom Arzt abgenommen und dann im Labor ausgewertet. Bis das Ergebnis vorliegt, gilt die Quarantäne, bestätigt der PCR-Test die Infektion, gilt sowieso die Quarantäneverordnung.

Das ist auch die Information, auf die Thomas Schulz, der das private Testzentrum in der Tanzschule Frank betreibt, noch wartet bevor er loslegen kann. Die Nachfrage nach kostenlosen Tests sei jedenfalls da, hat er beobachtet. Parallel dazu gibt es auch Gespräche aller Beteiligten mit der Stadt.

Abrechnung erfolgt über Pauschalen

Die Anbieter müssen sich die Tests über den Großhandel besorgen, die Abrechnung erfolge dann über Pauschalen – einmal für den Test an sich, zum anderen für die Durchführung, erläutert Andreas Daniel. Was bisher allerdings keiner der Beteiligten weiß: Wie ist es zu kontrollieren, dass auch jeder tatsächlich nur einen kostenlosen Test pro Woche erhält?