Bottrop. Neue und frisch sanierte Straßen sollen Bestandsschutz bekommen. Fünf Jahre lang sind Baustellen dort verboten. Das steckt dahinter.
Neue oder frisch sanierte Straßen dürfen in Bottrop künftig fünf Jahre lang nicht mehr aufgerissen werden. Diese „Aufbruchsperre“ soll der Bau- und Verkehrsausschuss beschließen. Oberbürgermeister Bernd Tischler findet neue Baustellen auf frisch gemachten Fahrbahnen nicht nur ärgerlich, sondern messbar teuer: „So wird städtisches Vermögen vernichtet.“
![Die war die erste Hälfte der Osterfelder Straße fertig: Gut zu sehen war im Oktober 2013 der Aufbau der Fahrbahndecke Die war die erste Hälfte der Osterfelder Straße fertig: Gut zu sehen war im Oktober 2013 der Aufbau der Fahrbahndecke](https://img.sparknews.funkemedien.de/231170794/231170794_1608221705_v16_9_1200.jpeg)
Zum Aufreger wurde dieses Thema im Jahr 2013. Da hatte die Stadt gerade die Großbaustelle Osterfelder Straße abgeschlossen, als Bauherren eines Neubaus Fernwärme als Heizung wünschten. „Da hätte die Steag die halbe Fahrbahn der gerade fertigen Osterfelder Straße wieder aufgerissen“, erinnert sich Heribert Wilken, der Fachbereichsleiter Tiefbau. Die Wogen schlugen bis in den Bauausschuss, der Kampfauftrag aus der Politik hieß: Verhindere das.
Osterfelder Straße blieb unberührt
Das ist Wilken damals gelungen: „Die Osterfelder Straße ist bis heute unberührt.“ Die Forderung nach fünf Jahren Karenzzeit für neue Straßen wurde dmals schon ins Spiel gebracht, aber noch nicht in einen Beschluss gegossen. Der Fachbereich hat so für die Verhandlungen mit Versorgern oder Bauherren gute Argumente, aber wenig Handhabe. Das soll sich ändern.
Unstreitig ist. Die Stadt lässt neue und sanierte Straßen so herstellen, dass sie möglichst lange halten. Jede spätere Baustelle dort mindert ebenso unstreitig diese Haltbarkeit. Der Fachbereich formuliert so: Neue Baustellen „bilden eine wesentliche Schwachstelle, da sie in der Regel die Homogenität des Aufbaus zerstören und damit Angriffsflächen für Folgeschäden darstellen. Diese Folgeschäden bedingen eine finanzielle Wertminderung des Anlagevermögens und einen früheren und höheren Unterhaltungsaufwand.“
Rechtzeitig informiert
Deshalb hat der Fachbereich auch früher schon alle in Frage kommenden Versorger vor anstehenden Baumaßnahmen informiert und gemahnt: Wenn ihr da noch Reparaturbedarf an euren Leitungen habt, dann macht das, bevor wir loslegen. So ist es passiert an der Schneiderstraße, so passiert es gerade an der Hackfurthstraße. Nach dem Wasserversorger RWW legt gerade der Energieversorger EVNG die letzten neuen Leitungen, bevor dort der Kanalbau beginnt.
Künftig wird das Verfahren noch deutlich langfristiger und transparenter angelegt. Im Zuge der Debatte um die Beteiligung der Anleger an Straßenbaumaßnahmen in NRW hat die Stadt im Sommer einen Fünfjahresplan aufgestellt, welche Bau- und Sanierungsmaßnahmen sie bis 2024 anfassen will. Dieser Katalog ist eine Voraussetzung dafür, dass das Land die Hälfte der Gebühren übernimmt, die bei Anwohnern für solche Maßnahmen fällig werden. Und: „Mit dieser Liste in der Hand kann jetzt jeder Versorger seine eigenen Baumaßnahmen planen“, sagt Wilken.
Mit der von der Politik beschlossenen Aufbruchsperre holt sich die Verwaltung jetzt eine Rechtsgrundlage. Baustellen stellen nämlich eine Sondernutzung dar, die die Stadt genehmigen muss. Und wenn demnächst einer eine Baustelle auf einer frisch gemachten Straße aufmachen will, kann die Stadt ihm mit Verweis auf die Fünfjahresfrist die Sondergenehmigung verweigern.
Natürlich gibt es Ausnahmen
Die fünfjährige Aufbruchsperre gilt natürlich nicht in Notfällen. „Wenn ich einen Wasserrohrbruch in einer Straße habe, werde ich das nicht fünf Jahre laufen lassen“, sagt Wilken. Aber auch bei solchen Reparaturen kann die Stadt darauf dringen, dass das Loch im Zweifel fachmännisch wieder verfüllt wird „und nicht einer nach Augenmaß das Loch irgendwie zuschaufelt“.
Außerdem kann der Bau- und Verkehrsausschuss in begründeten Fällen Ausnahmen von der Aufbruchsperre machen.