Bottrop. Die Maskenpflicht soll vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen - macht aber manchem aktuell das Leben schwer. Zwei Fälle zeigen, warum.

Das Tragen von Masken gehört längst zum Alltag, viele denken kaum noch darüber nach. Dabei gibt es auch Menschen, denen bereitet die Mundschutzpflicht aus unterschiedlichen gesundheitlichen Gründen Probleme. Zwei Bottroper erzählen hier von ihren Erfahrungen - und hoffen dadurch auf mehr Verständnis in der Öffentlichkeit.

Ein Hörfehler führt zu Verständigungsproblemen

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Reinhard Hülskemper trägt aufgrund eines Hörfehlers Hörgeräte. „Ich habe extreme Probleme mit der Deutlichkeit, nicht unbedingt mit der Lautstärke.“ So könne er oftmals sein Gegenüber zwar sprechen hören, aber nicht verstehen. „Das klingt für mich wie Micky Maus.“ Seit 2014 habe er passende Hörgeräte, die Problematik bestehe aber schon länger. „Dadurch hat sich unbewusst ein gewisses Lippenlesen entwickelt im Zusammenhang mit der Sprache. “ Ein Gegenüber mit Maske sei für ihn deshalb gleich ein doppeltes Problem: „Erstens: Ich sehe die Lippen nicht. Zweitens: Unter der Maske wird auch noch viel verschluckt.“

Kein Einzelfall, wie Regine Sporkmann vom gleichnamigen Bottroper Hörstudio bestätigt. „Das ist in der Tat ein Problem“, weiß sie von vielen Kunden. „Gerade höhergeradig Schwerhörige haben es derzeit schwer mit den Masken.“

Betroffene stellen Unsicherheit bei anderen fest

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So ist zum Beispiel das Einkaufen für Reinhard Hülskemper zurzeit „keine große Freude“, so dass er schon nur noch das Nötigste erledige. Damit eine Kommunikation mit Verkäufern möglich ist, bittet er sein Gegenüber teils darum, den Mundschutz abzunehmen. Das klappe in vielen Fällen auch. Aber eine Dame an einer Käsetheke zum Beispiel habe sich schlicht geweigert – in solchen Situationen bleibe ihm nur, ohne Klärung seines Anliegens zu gehen.

„Ich muss immer wieder erklären und diskutieren“, so Hülskemper. Die Leute seien verunsichert, ob es überhaupt erlaubt ist, die Maske zur besseren Verständigung abzusetzen. Ein Blick in die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW mag da beruhigen. Dort heißt es unter Paragraph 2, der sich mit dem Abstandsgebot und der Maskenpflicht beschäftigt: „Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen, zur Einnahme von Speisen und Getränken in Zügen des Personenfernverkehrs) zwingend erforderlich ist.“

Ärztliches Attest befreit von der Maskenpflicht

Markus Elstner hat ein anders gelagertes Problem mit der Maskenpflicht. Aus gesundheitlichen Gründen habe er sich per ärztlichem Attest davon befreien lassen, den Mund-Nase-Schutz tragen zu müssen, erzählt der Bottroper. „Schon bevor die Maskenpflicht kam, habe ich geübt, einen Schutz zu tragen“, sagt Elstner. Aber ob aus Stoff oder Papier – seine Atemnot sei einfach zu groß gewesen.

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Ärztesprecher Dr. Christoph Giepen bestätigt: Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, sich per Attest von der Maskenpflicht, die u. a. in Geschäften, Bussen oder Gesundheitseinrichtungen gilt, befreien zu lassen. Er nennt als Beispiele weit fortgeschrittene Atemwegserkrankungen wie COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung) oder Silikose (Staublunge), bei denen die Patienten teils sogar auf ein Sauerstoffgerät angewiesen sind.

Ohne Mundschutz in der Öffentlichkeit unterwegs

Diese Befreiung ist zwar einerseits für Betroffene Vorteil. Bringt aber andererseits auch neue Probleme mit sich, wie Elstner schildert. Denn ohne Mundschutz in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, das sei nicht einfach. „Die anderen sehen ja nur einen, der keine Maske trägt.“ Das habe etwa schon dazu geführt, dass sich eine Kundin in einem Geschäft bei einer Kassiererin beschwert habe. „Ich bin dann vor zur Kasse und habe mein Attest gezeigt, um Vorwürfe zu verhindern“, erzählt Elstner.

Er habe auch schon erlebt, dass ein Security-Mann ihm das Attest einfach aus der Hand riss, um es dem Inhaber zu zeigen – „beim Zurückgeben desinfiziert hat er es natürlich nicht“. Anderswo sei ihm ganz der Zutritt verweigert worden. „Man schämt sich schon und hat Angst vor Anfeindungen“, sagt Elstner.

Er selbst achte in der Öffentlichkeit vor allem auf Abstand, um andere und sich selbst zu schützen - „ich bin ja schließlich auch selbst ein Risikopatient“.

Die Verordnung zum Nachlesen

Aktuelle Informationen rund um die Coronavirus-Pandemie in Nordrhein-Westfalen, Fallzahlen sowie Verordnungen und Erlasse finden sich im Internet zum Nachlesen auf der Sonderseite des Landes-Gesundheitsministeriums: www.mags.nrw/coronavirus

Unter „Rechtliche Regelungen“ gelangt man zur Coronaschutzverordnung in der Fassung, die seit dem 21. Mai gültig ist.