Bottrop. Die Nachbarstadt Gladbeck bittet Menschen, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, zur Kasse. Warum Bottrop einen anderen Weg geht.

Wer in der Nachbarstadt Gladbeck gegen die Maskenpflicht verstößt, der wird zur Kasse gebeten. 35 Euro zahlt, wer erstmals ohne Maske erwischt wird, Wiederholungstäter werden mit 150 Euro zur Kasse gebeten. Ist das Vorgehen der Gladbecker ein Vorbild für Bottrop?

Eindeutig nein, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken auf Nachfrage. „Wir gehen nicht den Gladbecker Weg.“ In Bottrop bleibe es dabei, wer sich ohne Masken in Bereichen aufhält, wo das Tragen vorgeschrieben ist – etwa beim Einkaufen oder in Bus und Bahn –, der werde ermahnt.

Bottroper Krisenstab hat nicht den Eindruck, dass es aus dem Ruder läuft

Die letzten Tage hätten auch gezeigt, dass das ausreiche, berichtet Pläsken. Der Krisenstab habe nicht den Eindruck, dass es mit der Maskenpflicht Probleme gebe und es aus dem Ruder laufe. In der Regel reiche eine Erinnerung aus. Und: „Nach unserer Beobachtung achtet das Personal in den Läden auch auf die Einhaltung der Maskenpflicht.“

Das Land NRW hat es den Kommunen ausdrücklich freigestellt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht Bußgelder zu erheben oder es eben bei einer Ermahnung zu belassen. Der Bottroper Krisenstab ist der Auffassung, dass es im Zweifel eine Entscheidung des Landes brauche und dann auch einheitliche Bußgelder, so Pläsken.

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