Bottrop. Ab Januar 2020 gilt in Bottrop die neue Beitragsstaffelung für den offenen Ganztag. Die Stadt erklärt, was Eltern jetzt tun müssen.

Die soziale Beitragsstaffelung für die Betreuungsangebote Offene Ganztagsschule (OGS) und „Schule von acht bis eins“ ist beschlossen – jetzt geht es an die Umsetzung. Die betroffenen Eltern haben schon Post erhalten. Darin informiert der Fachbereich Jugend und Schule über die Neuerungen. Jetzt sind die Eltern aufgefordert, ihre Einkommenssituation darzulegen.

Leistungsempfänger sind schon ab 1. August von Beiträgen befreit

Denn das Jahresbruttoeinkommen ist künftig maßgeblich dafür, welchen Beitrag die Eltern zahlen (siehe Info-Box).

Wichtig: Erst ab Januar 2020 werden die Beiträge per Einkommensstaffelung statt – wie bisher – Monatspauschale erhoben. Lediglich die Beitragsbefreiung für Leistungsempfänger greift schon ab dem nächsten Schuljahr (1. August).

In jedem Fall müssen Erziehungsberechtigte die von der Stadt zugeschickte verbindliche Einkommenserklärung ausfüllen. Die Unterlagen sollen in der Regel acht bis zwölf Wochen vor Beginn des Betreuungsverhältnisses vorliegen, erklärt Abteilungsleiterin Daniela Bockholt. Ein konkretes Abgabedatum wurde allerdings nicht festgelegt.

Eltern reichen Nachweise über ihr Einkommen ein

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In dieser Einkommenserklärung werden Angaben über die persönlichen Verhältnisse abgefragt. Zudem sollen die Eltern sich selbst in eine der sieben Einkommens- und Beitragsstufen einordnen. Wer die Höchststufe wählt, braucht keine Nachweise einzureichen. In allen anderen Fällen gilt: Kopien z.B. von Sozialleistungsbescheiden, Einkommenssteuerbescheiden, Unterhaltsleistungen oder Renten sind mit abzugeben. Nachprüfungen im Laufe der OGS-Jahre erfolgen laut Stadt stichprobenartig, „spätestens aber mit Ablauf der Schulzeit“. Sollten zwischenzeitlich Änderungen beim Bruttojahreseinkommen auftreten, sei es im Interesse der Eltern, das zu melden. Beiträge nachfordern könne die Stadt bis zu vier Jahre lang.

70 Prozent der Bottroper Grund- und Förderschüler besuchen die OGS

Die Stadt dürfte nun eine Flut von Unterlagen erhalten – denn vor allem die OGS ist sehr gefragt. Aktuell besuchen sie 2800 Kinder. „Bei insgesamt 4005 Grund- und Förderschülern sind dies rund 70 Prozent“, so Bockholt. Zudem gehen 205 Kinder in die „Schule von acht bis eins“.

Die neue Beitragsstaffelung umfasst sieben Stufen

Statt des monatlichen Pauschalbetrages für die OGS (bisher 50 Euro) und die „Schule von acht bis eins“ (25 Euro) wird aufgrund einer Änderung der bundesgesetzlichen Rechtsgrundlage die siebenstufige Beitragsstaffelung eingeführt. Für die OGS zahlen Eltern zwischen Null Euro (Jahresbruttoeinkommen bis 25.000 Euro) über 30, 38, 47, 59 und 73 bis zu 92 Euro (Jahresbruttoeinkommen über 75.000 Euro). Für die „Schule von ach bis eins“ sind es zwischen Null und 35 Euro.

Geschwisterkinder und – neu ab dem 1. Januar 2020 – Pflegekinder sind von den Beiträgen freigestellt. Zusätzlich geht für das Mittagessen ein Obolus direkt an den Träger.

„Die OGS ist ein Modell, das gut ankommt“, sagt Nadine Granow-Keysers, Abteilungsleiterin im Fachbereich Jugend und Schule. Es werde auch von Familien in Anspruch genommen, die nicht unbedingt darauf angewiesen seien. „Sie finden dann etwa die sozialen Kontakte gut, die die Kinder dort haben.“ Das Ziel von Stadt, Schulen und Trägern sei, allen Kindern, die einen Platz benötigen, auch einen anzubieten. Das gelinge aus räumlichen Gründen zurzeit nicht überall, „so dass es tatsächlich vereinzelt Platzanfragen gibt, die auf Wartelisten stehen“. Hierbei werde jedoch darauf geachtet, dass dies nicht Anfragen von berufstätigen Eltern betrifft. Oder Kinder, die die Betreuung aus anderen Gründen dringend benötigen.

Erweiterung an verschiedenen Grundschulen in Planung

Granow-Keyers verweist auf die Erweiterungsanstrengungen im OGS-Bereich. Der Ausbau an der Astrid-Lindgren-Schule werde im Sommer fertig, der Neubau an der Marienschule solle im Herbst erfolgen. „Wir planen noch die Erweiterung an den Schulen Nikolaus Groß, Rheinbaben, Konrad, Richard Wagner, Fürstenberg und Droste-Hülshoff.“

Sollte tatsächlich 2025 bundesweit der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz kommen, sieht sich die Stadt gut gerüstet. „Mit rund 70 Prozent liegt der Betreuungsschlüssel bereits jetzt schon sehr hoch“, so Granow-Keyers. Es sei nicht davon auszugehen, dass der Bedarf noch viel höher steige.