Bottrop. . Schulausschuss beschließt Satzungsänderung für die Offene Ganztagsschulen.Eltern können aber weiterhin auf Lösungen im Einzelfall hoffen.

Zahlreich waren am Donnerstag Eltern zur Sitzung des Schulausschusses erschienen. Der Grund: die geplante Satzungsänderung für die Offenen Ganztagsschule (OGS). In der Satzung wird nun die regelmäßige Teilnahme der angemeldeten Kinder bis 16 Uhr, mindestens aber 15 Uhr festgeschrieben. Das wurde am Donnerstag auch mehrheitlich so beschlossen. Im Vorfeld hatte dies die Eltern in Unruhe versetzt

Am Ende waren die Eltern längst wieder beruhigt, wie eine Mutter durch einen (unerlaubten) Zwischenruf deutlich machte. Das Problem sei mangelnde Kommunikation gewesen, erklärte die Mutter, man habe von geplanten Änderungen aus der Zeitung erfahren, Schule und OGS hätten nicht Bescheid gewusst.

Lösungen im Einzelfall finden

Zuvor hatte die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die OGS-Diskussion im Schulausschuss nach vorne zu ziehen, um den Eltern eine lange Wartezeit zu ersparen. Nicht durchsetzen konnte sie sich mit ihrem Vorschlag, den Eltern das Recht auf einen Redebeitrag einzuräumen, wie kürzlich im Sozialausschuss bei Anwohnern der Dürer-Schule passiert.

Sie hatten aber Gelegenheit, ihren Standpunkt gegenüber Detlef Baier deutlich zu machen, dem Vertreter der Grundschulen im Ausschuss. „Die Eltern wollen selber entscheiden können, wann sie ihr Kind abholen“, brachte er es anschließend auf den Punkt. Er berichtete aus der Schulpraxis, man habe auch bisher immer schon Lösungen für den Einzelfall gefunden.

Gemeindeprüfer unterwegs

Das betonten auch die Vertreter der Stadtverwaltung. Vom „Bottroper Weg“ war die Rede und auch davon, dass sich in Zukunft im Grunde nichts ändern werde. Und natürlich könne ein Kind für einen Arzttermin oder Omas 90. Geburtstag früher abgeholt werden. Bisher stand in der Bottroper Satzung, dass sich die Unterrichtszeit im Offenen Ganztag „in der Regel“ bis 16 Uhr erstreckt. Jetzt wird die tägliche Teilnahme bis 16 Uhr, mindestens bis 15 Uhr festgeschrieben.

Hintergrund der Änderung ist eine Anpassung an die Satzung des Landes, die seit 2010 in Kraft ist. Die Stadt will da keine Angriffsfläche bieten. Denn die Gemeindeprüfungsanstalt führt inzwischen Kontrollen durch und fordert auch Fördergelder zurück, wenn die Teilnehmerzahlen nicht stimmen. In einem Fall soll einer Kommune eine Rückforderung in Millionenhöhe zugegangen sein.