Bottrop. Die Bottroper Verwaltung will in der Welheimer Mark preiswert Häuser an Familien verkaufen. Doch so günstig sind die Häuser auch wieder nicht.

Die Stadt und ihre Tochterfirma „Gesellschaft für Bauen und Wohnen“ (GBB) sollen Bottroper Familien mit geringerem Einkommen beim Kauf eines Eigenheimes helfen - mit günstigen Kaufpreisen. Konkret geht es um acht Grundstücke an der Straße „In der Welheimer Mark“, auf denen die GBB Doppelhaushälften bauen soll. Für die SPD sei dieses Pilotprojekt eine Herzensangelegenheit, ließ Wirtschaftssprecher Frank Beicht wissen. Für die CDU sind aber noch viele Fragen nicht geklärt. Fraktionsvize Volker Jungmann erreichte daher, dass die Entscheidung vertagt wurde. Denn offene Fragen gibt es in der Tat.

1. Das fängt schon bei den Preisen an. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die Käufer für eine Doppelhaushälfte mit 125 Quadratmetern Wohnfläche samt Grundstück zwischen 219.000 und 230.000 Euro bezahlen müssen. Die Deutsche Reihenhaus AG zum Beispiel bietet in Bottrop ebenfalls Häuser zum Kauf an und würde gern weitere Projekt in Angriff nehmen. Im Internet sind Kaufangebote zu finden, die bei einem Preis ab 195.990 Euro für Häuser mit 120 Quadratmeter Wohnfläche in der Boy günstiger sind als die Preisvorstellungen der Stadt. Auch die Preise für etwas größere Häuser mit 145 Quadratmeter Wohnfläche liegen bei einer Summe ab 214.990 Euro noch unter den Mindestpreisen der Stadt.

Im Kaufpreis sind die Kosten einiger Arbeiten nicht enthalten

2. Der Stadtrat hat das Bauvorhaben in der Boy ausdrücklich befürwortet. Doch jetzt soll er der Deutschen Reihenhaus AG mit niedrigen Grundstückspreisen Konkurrenz machen? Die Verwaltung will die zwischen 256 und 359 Quadratmeter großen Flächen zum Preis von 135 Euro pro Quadratmeter abgeben. Nach Erkenntnissen der CDU liegt der Bodenrichtwert aber schon bei 150 Euro je Quadratmeter. Dass die Stadt auf Gewinn verzichtet, weil sie die Grundstücke nicht zum Höchstgebot verkaufen soll, scheint so gewollt. Weshalb aber geht die Stadt auch noch von einem Verkehrswert von 135 Euro je Quadratmeter aus, der den Durchschnittspreis nach Bodenrichtwert deutlich unterschreitet? Der Unterschied macht immerhin zwischen 3840 Euro und 5340 Euro je Grundstück aus.

3. Im Kaufpreis sind eine Reihe von Arbeiten nicht enthalten. So klammert die Verwaltung zum Beispiel die Bodenbeläge und die Tapezierarbeiten aus. Auch die Gartengestaltung bleibt Sache der Käufer. Über Pflasterarbeiten, Einfriedungen der Grundstücke oder Garagen sagt die Verwaltung bisher nichts. Was also bekommen die Käufer in welcher Qualität für ihr Geld? Auch eine Baubeschreibung gibt es bisher offenbar allenfalls intern.

Nebenerwerbskosten kommen noch zum Kaufpreis hinzu

Hier liegt das Grundstück, der Stadt, auf dem sie günstige Doppelhaushälften bauen lassen will.
Hier liegt das Grundstück, der Stadt, auf dem sie günstige Doppelhaushälften bauen lassen will. © WAZ Bottrop | Manuela Nossutta Funkegrafik NRW

4. Die üblichen Nebenerwerbskosten - oft jeweils in vierstelliger Höhe - fallen ohnehin an: zum Beispiel für den Notar oder die Grunderwerbssteuer. Wer aber übernimmt die Kosten zum Beispiel für Vermessungen, Gutachter, Anschlüsse an Strom, Wasser oder die Kanalisation?

5. Die GBB hat viel zu tun. Sie kümmert sich um sozialen Wohnungsbau, soll das neue Wohnviertel „Zum Haldenblick“ und auch Kindergärten bauen. Hat die Stadttochter überhaupt Kapazitäten frei für die neue Aufgabe in der Welheimer Mark? Einerseits soll die GBB die acht Häuser günstig verkaufen, anderseits verlangt die Stadt von ihrer Tochterfirma aber höhere Gewinnausschüttungen.

Der Einkommenssteuerbescheid dient als Maßstab

6. Die Verwaltung sieht Obergrenzen für die Einkommen der potenziellen Hauskäufer vor. Maßstab ist der Einkommensteuerbescheid. Firmeninhaber aber können ihre Einkommen verringern, indem sie ihre Investitionen abschreiben. Auch bei Renten gibt es Sonderfälle. Oder kommen sowieso nur jüngere und kinderreiche Arbeitnehmerfamilien in Frage?

7. Lassen sich junge Familien beim Eigenheimkauf nicht auch einfacher fördern? Die CDU denkt zum Beispiel an einmalige direkte Zuschüsse, an Zuschüsse für Kinder oder eine Ermäßigung der Grundsteuer.