Bottrop. In der Welheimer Mark sollen Haushälften für 230.000 Euro entstehen. Kinder, Behinderung und Ehrenamt bringen Pluspunkte bei der Vergabe.
Das ist sozialer Wohnungsbau mal ganz anders. Acht Grundstücke an der Straße In der Welheimer Mark will die Stadt günstig abgeben und von der Stadt-Tochter GBB so schlicht wie möglich bebauen lassen. Dadurch soll der Kaufpreis im Idealfall unter 230.000 Euro liegen. Bewerben um den Kauf dieser Häuser können sich Bottroper Paare und Familien. Kinder, Behinderungen und ehrenamtliches Engagement bringen dabei Pluspunkte.
Grundstücksvergabe zum Festpreis
Die Idee ist nicht neu. Seit Jahren schon suchen Politik und Verwaltung nach Wegen, Bottroper Familien mit geringerem Vermögen ins eigene Heim zu bringen. Jetzt hat der Fachbereich Immobilienwirtschaft ein Verfahren ausgeknobelt. Möglich wurde es durch eine Änderung der NRW-Gemeindeordnung, sagt Baudezernent Klaus Müller: Wenn es gute soziale Begründungen gibt, müsse die Stadt bei Grundstücke nicht mehr gegen Höchstgebot verkaufen. Die acht städtischen Grundstücke in der Welheimer Mark sollen deshalb zum Festpreis von 135 Euro pro Quadratmeter verkauft werden.
Bau nach Mindeststandards
Der zweite Spar-Schritt greift eine bewährte Idee der Internationalen Bauausstellung (IBA) Emscherpark auf. Die Stadt-Tochter GBB baut Doppelhaushälften nach Mindeststandards: ohne Keller, ohne Bodenbeläge, ohne Tapete, ohne Gartenbepflanzung. So sollen Grundstück und Haushälfte für bis zu 230.000 Euro zu haben sein.
Um den Kauf dieser Häuser bewerben können sich Bottroper Paare und Familien mit mindestens einem Kind und einem Jahreseinkommen unter 50.000 Euro. Die Obergrenze steigt mit der Zahl der Kinder. Außerdem muss ihnen bei der Finanzierung des Eigenheims genug Geld bleiben, um die Familie zu ernähren.
Punktesystem für Bewerber
Für die Bewertung der Bewerbungen hat die Verwaltung ein Punktesystem entwickelt. Pluspunkte gibt es unter anderem für Kinder, für den Grad einer Behinderung und für ehrenamtliches Engagement. Je länger die Bewerber dieses Ehrenamt schon ausüben und je höher die wöchentliche Belastung ist, desto höher wird die Bewertung in Punkten. Sonderpunkte gibt es außerdem, wenn die Familien beim Einzug ins Eigenheim eine öffentlich geförderte Wohnung freiziehen.
Der Grundstücksausschuss muss am Donnerstag den Weg für Bau und Vergabe freimachen, auch der GBB-Aufsichtsrat muss noch zustimmen. Danach könnten das Bewerbungsverfahren und die Bauplanung durch den Architekten beginnen. Der erste Spatenstich könnte 2020 erfolgen.