Bottrop. . Das Land steuert bei der Inklusion um. Welche Folgen hat das für Bottroper Schulen? Antworten hat Schulrätin Heike Grüter.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will bei der Inklusion in den Schulen umsteuern. Es sollen verbindliche Standards festgelegt werden, um die Qualität des Unterrichts sicherzustellen. Zugleich sollen die Förderschulen im Lande erhalten bleiben, damit durchgängig zwischen Förderschule und gemeinsamem Lernen gewählt werden kann. Die Redaktion sprach mit Heike Grüter, der Schulamtsdirektorin für die Förderschulen in Bottrop, über die geplanten Veränderungen.
Welche Folgen haben die Pläne des Landes für das Gemeinsame Lernen in Bottrop?
Mit der Neuausrichtung Inklusion zielt die Landesregierung auf eine Qualitätssteigerung durch eine neue Form der Stellenbewirtschaftung, die Bündelung von Standorten Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I und das Setzen von Qualitätsstandards.
Für Bottrop zeigen sich Veränderungen derart, dass an den Standorten Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I jeweils drei Schülerinnen und Schüler im Übergang Klasse 4 in Klasse 5 aufgenommen werden. Der Standort Hauptschule Welheim wird ab dem Schuljahr 2019/20 keine neuen Schülerinnen und Schüler in Klasse 5 in das Gemeinsame Lernen aufnehmen und als Standort Gemeinsamen Lernens zukünftig entfallen.
Gibt es genügend Sonderschulpädagogen?
Sind die Schulen so aufgestellt, dass sie weiter inklusiv arbeiten können?
Die Bottroper Schulen arbeiten kontinuierlich an schuleigenen Inklusionskonzepten. Umfangreiche Unterstützungssysteme mit Inklusionsfachberatern und Fachberatern in einzelnen Förderschwerpunkten oder zur Hochbegabung stehen vor Ort zur Verfügung. Die Fortbildungsangebote des Kompetenzteams Bottrop/Gelsenkirchen sind inhaltlich inklusiv ausgerichtet. Darüber hinaus werden über den Inklusionsfond weitere Angebote zum Beispiel in Form von Fachtagen in die Region gebracht.
Natürlich stellt sich auch Bottrop der Herausforderung, ausreichend Personal zu finden. Daher kümmern wir uns aktiv und mit allen vom Ministerium für Schule und Bildung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten um die personelle Ausstattung der Schulen im Gemeinsamen Lernen.
Gibt es denn genügend Sonderpädagogen für die neuen Vorgaben?
Aktuell sind in der Stadt Bottrop im Gemeinsamen Lernen der weiterführenden Schulen vier Sonderpädagogen-Stellen unbesetzt. Es wird versucht, diese Stellen zum 1. Mai 2019 zu besetzen Ein Anteil der Stellen kann auch mit Fachkräften aus anderen pädagogischen Berufsgruppen (so genannte Multiprofessionelle Teams) besetzt werden.
Wie wählen Eltern die Schule für ihr Kind aus?
Werden die Pläne des Landes den Erhalt oder die Neugründung einer Förderschule in Bottrop zur Folge haben?
Hiervon ist nach derzeitigem Stand nicht auszugehen.
Wie wählen die Eltern die Schule für ihre Kinder aus?
In der Primarstufe genießt die Förderschule Sprache weiterhin ein hohes Ansehen. Im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule ist sie dementsprechend gefragt für Schülerinnen und Schüler, die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sprache zeigen.
Entsteht während der Grundschulzeit sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, zeigt sich in Bottrop ein klarer Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Lernen. Im Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe I setzt sich dies fort.
Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule Sprache wechseln dann ebenfalls ins Gemeinsame Lernen, ebenso einzelne Kinder von der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.
Argumente der Eltern, die für ihr Kind das Gemeinsame Lernen wählen, sind Wohnortnähe, Freunde aus dem Wohngebiet, Geschwisterkinder oder die Orientierung an den Regelschülern. Weitere Wünsche sind denkbar.
Kein Gemeinsamer Unterricht an Bottroper Gymnasien
Inklusion an Gymnasien soll ja künftig nur noch bei zielgleicher Förderung möglich sein. Insofern ändert sich in Bottrop nichts. Hat es in der Vergangenheit denn den Wunsch von Eltern gegeben, ein Kind mit Förderbedarf aufs Gymnasium zu schicken?
In Bottrop hat sich die Frage nach zieldifferenter Beschulung an Gymnasien noch nicht gestellt, was an der Verteilung der Schulen der Sekundarstufe I mit Gemeinsamen Lernen über das Bottroper Stadtgebiet liegt; es entstehen keine längeren Wege nur dadurch, dass die Gymnasien nicht im Boot sind.
Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens in Bottrop
Um Förderschulen zu sichern, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Mindestgrößenverordnung geändert. Danach „reichen“ nun 112 Schüler in Förderschulen mit Schwerpunkt „Lernen“ (bisher 144), in Teilstandorten 72 (bisher 56).
In Bottrop ist die endgültige Auflösung der Adolf-Kolping-Schule (Lernen) bis 31. Juli 2020 beschlossen. Ursprünglich war dies schon für 2017 geplant, musste aber auf Grund von Platzmangel in den Regelschulen verschoben werden.
Gemeinsames Lernen gibt es in Bottrop an sieben Grund- und demnächst noch vier weiterführenden Schulen (August-Everding-Realschule, Willy-Brandt- und Janusz-Korczak-Gesamtschule, Sekundarschule Kirchhellen). Die Hauptschule Welheim entfällt.
Förderschulen sind in Bottrop die Schule am Stadtgarten (Sprache), der Teilstandort Bottrop (Emotionale und soziale Entwicklung) der Gelsenkirchener Schule an der Bergmannsglückstraße und die Schule am Tetraeder (geistige Entwicklung).