Bottrop. . Im Prozess gegen den Bottroper Apotheker geht es noch einmal um die Qualität der Arzneianalysen. Die Verteidigung hatte den Gutachter bestellt.

Noch einmal stand jetzet die Qualität der Arzneianalysen im Mittelpunkt des Prozesses gegen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann (47), der Krebsmedikamente gepanscht haben soll. Chemiker und Pharmakologen hatten das Wort, gestern bestellt von der Verteidigung.

Mängel wollen die Experten der Verteidiger festgestellt haben bei den Analysen die vom Landeszentrum Gesundheit (LZG) und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erstellt worden waren. Mit dem Ergebnis, dass zahlreiche der geprüften Präparate nur wenige oder gar keine Wirkstoffe enthielten.Die Gutachten waren von der Kammer ausführlich geprüft worden.

"Es ist nicht hinreichend dargelegt, wie die Messergebnisse zustande gekommen sind"

Die Dokumentation der Wirkstoffanalysen ist es, die dagegen unter anderem der Pharmakologe Professor Dr. Fritz Sörgel, Sachverständiger der Verteidigung jetzt bemängelt. „Es ist nicht hinreichend dargelegt, wie die Messergebnisse zustande gekommen sind,“ sagt der Professor, der in Deutschland besonders als Dopingexperte im Sportbereich bekannt ist.

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In der Wissenschaft sei eine lückenlose Dokumentation der Analyse notwendig, lehrt der Professor. Denn bei jedem Schritt könnten sich Fehler einstellen. Und eine Regel der Wissenschaft besage: „Was nicht dokumentiert ist, ist nicht geschehen“, weiß Sörgel.

Nur zehn Prozent der Unterlagen wurden überprüft

Wie sich in der Verhandlung herausstellt, hat er nur zehn Prozent der entsprechenden Unterlagen überprüft. Das heißt: Eine endgültige Einschätzung könne er nicht geben, räumt er ein.Aber soviel schließt er aus den zehn Prozent: „Es ist nicht hinreichend dokumentiert, wie die Messergebnisse zustande gekommen sind.“ Dann wieder ein Schritt zurück: Ob die Analysen allerdings grundsätzlich fehlerhaft sein könnten, könne er mangels Kenntnis weiterer Unterlagen nicht sagen, erklärte er.

Die Frage nach dem Honorar bleibt erst einmal offen

Es folgen zahlreiche Nachfragen der Nebenklagevertreter. Zum Beispiel, wieso er sich nicht umfangreicher informiert hätte. Zeitmangel, führt Sörgel an. Als Institutsleiter habe er noch zahlreiche andere Aufgaben. Seine Laborleiterin, für die er „die Hand ins Feuer legt“, beschäftigte sich ebenfalls mit den Analysen und trägt ebenfalls vor Gericht vor. Doch auch die Laborleiterin sah nur einen kleinen Teil der Analysen.

Die Frage nach dem Geld beschäftigt Nebenkläger ebenfalls. Wie der Auftritt vor Gericht von den Auftraggebern bezahlt werde, möchte man wissen. Der Professor passt: Darüber habe man noch nicht gesprochen.