Bottrop. . Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. Die Beweislage sei nicht klar gewesen. Der Hinweisgeber war ein „Zeuge vom Hörensagen“.
- Die Essener Oberstaatsanwältin Anette Milk bestätigt die Anzeige aus dem Jahr 2013
- Elf Monate haben die Ermittlungen gegen den Bottroper Peter S. damals gedauert
- Ausschlaggebend für den Hinweis sei ein „Rosenkrieg im weiteren Sinne“ gewesen
Bereits 2013 ging gegen den Apotheker Peter S. eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen ein. Allerdings wurden die Ermittlungen wieder eingestellt. Die Nachricht sickerte am Mittwochabend durch, als sich Krebspatienten und Angehörige zur „Demo gegen Krebs“ in der Bottroper Innenstadt trafen.
Das Recherchenetzwerk Correctiv hatte als erstes darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft Essen, die in dem damaligen Fall auch Peter S. verhörte, dann aber die Akte schloss, ermittelt auch im aktuellen Verfahren.
Ermittlungen seien Anfang November 2014 eingestellt worden
Oberstaatsanwältin Anette Milk bestätigt die Anzeige aus dem Jahr 2013. „Den Vorwürfen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, wegen Abrechnungsbetruges und auch wegen Tötungsdelikten wurde in gesonderten Vorgängen nachgegangen.“ Diese Ermittlungen seien Ende Oktober, Anfang November, 2014 eingestellt worden, rund elf Monate nach Bekanntwerden der Vorwürfe bei den Ermittlern.
Anders als im aktuellen Fall war der Hinweisgeber ein „Zeuge vom Hörensagen“ und habe keine eigenen Beobachtungen schildern können, sondern habe lediglich die Erzählungen eines Dritten wiedergegeben. „Diese dritte Person, eine damalige Angestellte des Beschuldigten, ist anschließend dazu gehört worden. Sie hat aber die Vorwürfe gerade nicht bestätigt“, heißt es in der Stellungnahme.
Ein „Rosenkrieg im weiteren Sinne“
Stattdessen habe sich ergeben, dass der Hinweisgeber ein anderes Motiv für die Anzeige gehabt haben könnte. Die Staatswaltschaft spricht von einem „Rosenkrieg im weiteren Sinne“. Mehr wolle sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen.
Laut Staatsanwaltschaft war die Ausgangslage der ersten Anzeige eine völlig andere als im aktuellen Fall. In dem gebe es einen Hinweisgeber, der detaillierte Angaben aus eigener Kenntnis machen und sie mit Dokumenten untermauen konnte, die sich bei einer ersten Überprüfung als plausibel erwiesen hätten.
Aus heutiger Sicht sei der Verlauf damals bedauerlich
Dagegen sei 2013 die Beweislage ungeeignet gewesen, Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu erwirken. „Aus heutiger Sicht ist natürlich der Verlauf des damaligen Verfahrens als bedauerlich zu bezeichnen. Seinerzeit hätten möglicherweise eine Durchsuchung und die Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Arzneimittelproben den Tatverdacht erhärtet“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Inzwischen hat die Behörde im aktuellen Fall Anklage erhoben. Sie wirft dem Bottroper Apotheker vor, in tausenden Fällen Krebsmedikament zu niedrig dosiert zu haben und die Krankenkassen um mehr als 50 Millionen Euro betrogen zu haben.