Bottrop. . Betrug, Körperverletzung. Anklageschrift gegen Apotheker aus Bottrop umfasst 820 Seiten. Schadensumme für die Krankenkassen: 56 Millionen Euro.

Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Anklageschrift gegen den Bottroper Apotheker Peter S. veröffentlicht.

Demnach geht die Anklage von insgesamt 61.980 Fällen aus, in denen der 47-jährige Angeschuldigte Krebsmedikamente „unter Verstoß gegen die Rezepturen und sonstigen Vorschriften in den Verkehr gebracht hat“.

Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz

Sie sieht in jedem einzelnen Fall einen besonders schweren Fall des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. In 27 Fällen ist eine tateinheitlich begangene versuchte Körperverletzung mit angeklagt. Dabei geht es um abgabefertige Zubereitungen, die bei der Festnahme von Peter S. in seiner Apotheke in Bottrop sichergestellt und dann im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch sachverständige Institute untersucht wurden.

Diese 27 ausweislich der Etikettierung von dem Angeschuldigten eigenhändig hergestellten Proben wiesen erhebliche Mindermengen an den verschriebenen Wirkstoffen auf.

Taten im Zeitraum von 2012 bis zu seiner Festnahme

Der errechnete Schadensbetrag für die gesetzlichen Krankenkassen beläuft sich insgesamt auf eine Summe von ca. 56 Millionen Euro, so die Staatsanwaltschaft.

Dem Apotheker, der die behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Reinraumlabors zur Herstellung von Krebsmedikamenten innehatte, wird vorgeworfen, in der Zeit vom 1. Januar 2012 bis zu seiner Festnahme am 29. November 2016 in vielen tausenden von Fällen bei der Herstellung von Zubereitungen für die Chemotherapie oder sog. monoklonale Antikörpertherapie von den geltenden Herstellungsregeln und ärztlichen Verordnungen abgewichen zu sein.