Bottrop. . Regeln für Ladenöffnung an Festtagen werden verschärft. Bottrop will noch an fünf Sonntagen bis Jahresende festhalten. Andere Städte reagieren schon.
- Bottrops Verwaltung hält noch an fünf erlaubten Verkaufssonntagen bis Jahresende fest
- Andere Städte ziehen wegen verschärfter Rechtslage bereits erteilte Freigaben wieder zurück
- Für Linkspartei stehen Sonntagsöffnungen bei Festen am Möbelhaus Ostermann auf der Kippe
Fünf verkaufsoffene Sonntage hat der Rat bis zum Ende des Jahres in Bottrop noch erlaubt: im September zum Michaelismarkt in Stadtmitte, im Oktober und November in der Boy und im Dezember zur Vorweihnachtszeit in Stadtmitte und in Kirchhellen.
Bochum und Köln reagieren bereits
Doch längst haben Richter am Bundesverwaltungsgericht und am Oberverwaltungsgericht in Münster die Regeln für verkaufsoffene Sonntage verschärft: Ihr Anlass dafür dürfe nicht einfach vorgeschoben sein, urteilten sie. Müsste die Verwaltung die sonntäglichen Geschäftsöffnungspläne daher nicht neu bewerten? Nein, meinen sie im Bottroper Rathaus. Ja, sagen sie dagegen in den Verwaltungen anderer Städte wie Bochum oder Köln.
„Ich gehe davon aus, dass alles so wie beschlossen abläuft“, sagt Bottrops Stadtsprecher Andreas Pläsken. Die gerade erst vom Rat neu beschlossene Verordnung sehe bis Ende des Jahres noch fünf verkaufsoffenen Sonntage vor. „Dabei bleibt es auch“, versichert Pläsken. Änderungen seien zwar im kommenden Jahr denkbar, meint der Stadtsprecher, doch: „Darüber wird geredet, wenn politisch eine Notwendigkeit dazu gesehen wird“.
Auch Dortmund passt sich der neuen Rechtslage an
In Bochum jedoch empfiehlt die Verwaltung dem Rat die Erlaubnis für zwei bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage wieder zurückzunehmen und beruft sich dazu ausdrücklich auf die verschärften Regeln. Auch Dortmund passt sich der neuen Rechtslage sofort an und gibt bis Jahresende nur noch sechs Sonntage für den Verkauf frei. In Essen, Münster, Köln sehen die Stadtverwaltungen wie in Bochum Anlass dazu, ihre bereits von den Stadträten abgesegneten Verordnungen zu verkaufsoffenen Sonntagen so schnell es geht wieder zu ändern.
Denn nach den Richtern am Bundesverwaltungsgericht im November 2015 hatten auch in NRW die Richter am Oberverwaltungsgericht im Juni klargestellt, dass die Sonntagsöffnung von Geschäften nur dann zulässig ist, wenn der Anlass für sich genommen mehr Besucher anzieht als wegen der geöffneten Geschäfte kommen würden.
Kein Anhängsel der Ladenöffnung
Es muss nach diesen Urteilen garantiert sein, dass das jeweilige Bürgerfest selbst per se mehr Besucher hat und die Ladenöffnung nur ein Anhängsel dieses Festes ist und nicht das Fest ein Anhängsel der verkaufsoffenen Sonntage.
„Ich bin gespannt, wie Oberbürgermeister Bernd Tischler mit dieser Entwicklung umgehen wird“, sagt der Bottroper Ratsherr Niels Holger Schmidt. „Aus unserer Sicht sind mindestens die Sonntagsöffnungen in der Boy nun nicht mehr zu halten“, meint der Vertreter der Linkspartei.