Velbert. . Noch kein Urteil nach Klage der Gewerkschaft Verdi gegen verkaufsoffene Sonntage zu erwarten. Neue Rechtsverordnung der Stadt lässt auf sich warten.
- Werbegemeinschaft Velbert aktiv hat Verständnis für Zeitverzug durch Personalwechsel beim Stadtmarketing
- Werbegemeinschaft Neviges fühlt sich von der Stadt schlecht vertreten: Fehlerhafte Rechtsverordnung
- Rechtliche Überprüfung angekündigt und personelle Konsequenzen bei der Verwaltung gefordert
Wann und ob in Zukunft wieder verkaufsoffene Sonntage in Velbert stattfinden werden, ist weiterhin völlig offen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Durchführung der in diesem Jahr noch geplanten Veranstaltungen auf Antrag der Gewerkschaft Verdi Anfang Juni untersagt. Erst wenn das Verwaltungsgericht Düsseldorf die entsprechende Rechtsverordnung der Stadt Velbert, gegen die Verdi klagt, für gültig erklären sollte, wäre eine Öffnung der Geschäfte an Sonntagen wieder möglich. Doch eine Entscheidung stehe noch aus und sei noch nicht absehbar, sagte Norbert Klein, Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage.
Rechtsverordnung anpassen
Zweite Möglichkeit: Die Stadtverwaltung passt die Rechtsverordnung entsprechend an. Genau diesen Weg hatte die Verwaltung im Juni angekündigt: Eine Entscheidung in der Hauptsache solle nicht abgewartet werden, so Bürgermeister Dirk Lukrafka. Er kündigte an, dass dem Stadtrat vor dem nächsten verkaufsoffenen Sonntag am 11. September zur Trödelmeile eine neue Verordnung vorgelegt werden solle, die den Anforderungen des Gerichts entspreche. Doch daraus wird offenbar nichts: „An der Verordnung wird gearbeitet“, sagt Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach. Doch sie könne dem Rat zur Genehmigung frühestens am 4. Oktober vorgelegt werden, weil vorher keine ordentliche Ratssitzung mehr stattfinde. Auch der verkaufsoffene Sonntag am 25. September in der Velberter Innenstadt ist damit in Gefahr.
Barbara Bussemas, zweite Vorsitzende der Werbegemeinschaft Velbert aktiv, hat Verständnis für den Zeitverzug: „Das ist nicht glücklich, aber der neue Mann an der Spitze von Velbert Marketing muss sich ja auch erst einarbeiten.“ Wichtiger sei ihr, dass das neue Konzept hinterher auch wirklich „hieb- und stichfest“ sei.
Schlimmer getroffen hat es die Werbegemeinschaft Neviges, deren verkaufsoffener Sonntag zum Kinderfest im Juni nach dem Gerichtsurteil kurzfristig ausfiel und die wohl nun auch auf offene Geschäfte am Rande der Trödelmeile verzichten muss. „Wir werden Regressansprüche gegen die Stadt stellen, weil uns ja schon Kosten entstanden waren“, sagt der zweite Vorsitzende Helmut Wulfhorst. Er fühlt sich generell schlecht von der Stadtverwaltung vertreten. Denn dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf, wie berichtet, auch den Zuschlag zugunsten der Werbegemeinschaft für den Markt in Neviges gekippt hatte, sei auf fehlerhafte Arbeit der Verwaltung zurückzuführen. Die vom Gericht bemängelte Erweiterung der Standfläche bis hinunter zum Brunnen sei mit der Verwaltung abgesprochen gewesen und von dieser nur nicht in die Unterlagen übernommen worden. Und auch für die bemängelte Besetzung der Arbeitsgruppe Wochenmarkt sei die Stadt verantwortlich. „Ich bin entsetzt über diese vielen Fehler. Und weil das keine Einzelfälle sind, sollte es personelle Konsequenzen geben“, schimpft Wulfhorst. Er kündigte auch eine rechtliche Überprüfung der Angelegenheit an. Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach wollte dazu keinen Kommentar abgeben.