Bottrop / Gelsenkirchen. . Ein 41-Jähriger hatte 2007 in Bottrop seine Ehefrau getötet. Das Gericht verurteilte ihn zu 13 Jahren Haft, nun soll er in die Türkei abgeschoben werden. Dagegen wehrt er sich.

Mit einem Schraubenzieher hatte Ramazan U. im Jahr 2007 in Bottrop seine schwangere Ehefrau und den drei Monate alten Fötus getötet. Dafür verurteilte ihn das Landgericht wegen Totschlags und Schwangerschaftsabbruchs 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Jetzt befasste sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit dem Fall. Denn der 41-jährige türkische Staatsbürger hatte gegen ein zehnjähriges Einreiseverbot geklagt, das nach seiner anstehenden Ausweisung gelten wird. Noch verbüßt der Mann seine Strafe im Bochumer Gefängnis.

Ausweisung während Haft

Die Verfügung über die Ausweisung erfolgte 2009 durch die Stadt Bochum. Im Laufe des nächsten Jahres wird der Mann in die Türkei abgeschoben.

Im vergangenen Jahr hatte Ramazan U. Klage gegen das gleichzeitig erlassene zehnjährige Einreiseverbot erhoben. Er sei im Gefängnis in therapeutischer Behandlung, habe sich verändert, nehme an Gruppensitzungen teil. Er hält eine fünfjährige Sperrzeit für ausreichend und angemessen. In ihrer Sozialprognose bescheinigen ihm Psychologen allerdings narzisstisches, arrogantes Verhalten und geringe Einsichtigkeit. Er projiziere das eigene Fehlverhalten auf die Außenwelt.

Brutalität der Tat

Das Gericht hatte die Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zu beurteilen, ob die Zehnjahresfrist gerechtfertigt ist. Auf einen Einigungsversuch der Vorsitzenden, die Klage zurückzunehmen, wollte sich der 41-Jährige nicht einlassen. So hätte er nach weiteren Therapien zumindest die Chance gehabt, die Höhe der Sperrfrist später anpassen zu lassen. Das Gericht hielt die Zehnjahresfrist für gerechtfertigt. Die Brutalität der Tat, seine Uneinsichtigkeit und die erhebliche Wiederholungsgefahr sprächen dafür.

Er sei quasi mehr Inländer als Ausländer, meinte Ramazan U. „Was soll ich in der Türkei?“, fragte er das Gericht und kündigte an: „Ich komme ohnehin wieder, Deutschland ist mein Geburtsland.“ Sollte ihm die Rückkehr gelingen, wird der bestehende Haftbefehl sofort vollstreckt.“