Bottrop-Kirchhellen. . Staatsanwältin sieht Schwere der Schuld. Verteidiger hält die Indizien für nicht eindeutig. S. wird vorgeworfen seine Ehefrau erschossen zu haben.

Im Prozess um den Mord auf einem Bauernhof in Kirchhellen hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert.

Nach Ansicht der Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens hätte die „Gesamtheit der Indizien“ den Angeklagten eindeutig als Täter überführt. Zudem sieht die Anklägerin auch eine besondere Schwere der Schuld gegeben und bat das Gericht in ihrem Plädoyer, diese beim Strafmaß zu berücksichtigen. So wäre eine mögliche Aussetzung der geforderten Haftstrafe nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Zunächst wurde das Verfahren mit der Beweisaufnahme fortgesetzt, die allerdings keine neuen Erkenntnisse zum Verbleib der Tatwaffe oder zum Besitz einer Schusswaffe durch den Angeklagten Thomas S. ergab. Die geladenen Zeugen beriefen sich darauf, lediglich Gerüchte darüber gehört zu haben und wollten nicht bestätigen, dass der Angeklagte tatsächlich jemals eine Schusswaffe besessen und auf seinem Hof abgefeuert hätte.

Sichergestellte Geschosshülsen

Eine von der Anklage vorgebrachte E-Mail des Opfers und auch zwei von der Polizei separat auf dem Grundstück sichergestellte Geschosshülsen würden die Glaubwürdigkeit der Gerüchte aber zumindest untermauern, so die Anklage. Die Nebenklage schloss sich den Ausführungen und Forderungen der Staatsanwaltschaft an.

Verteidiger Hans Reinhardt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass die von den Ermittlern vorgebrachten Indizien nicht zweifelsfrei die Schuld seines Mandaten beweisen würden, auch ein unbekannter Täter wäre seiner Ansicht nach dazu in der Lage gewesen, die Tat im angegebenen Zeitrahmen zu begehen. Zudem kritisierte er eine aus seiner Sicht bereits erfolgte Vorverurteilung seines Mandaten durch die Öffentlichkeit.

Verteidiger beantragt Freispruch

Er beantragte einen Freispruch seines Mandaten und die Aufhebung des Haftbefehls.

Zudem stellte er für den nächsten Verhandlungstag einen Antrag auf Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, um darin noch wiederherzustellendes Videomaterial aus der Überwachungsanlage eines Autohauses, in dem sich der Tatverdächtige am Tatmorgen aufgehalten hatte, vorzulegen. Sollte das Gericht eine Wiederaufnahme ablehnen, könnte es am 6. Oktober zu einer Urteilsverkündung kommen.