Gericht: Acht Verhandlungstage werden im Verfahren wegen des Todesschusses auf dem Bauernhof nicht ausreichen. Polizisten und ein Nachbar sagen aus

Der Mordprozess gegen Thomas S. (40), dem die Anklage vorwirft, auf seinem Hof in Feldhausen seine Ehefrau Andrea (35) erschossen zu haben, wird länger dauern als geplant. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, Experten haben den Beweiswert von Indizien gegen ihn in Frage gestellt. Die bisher terminierten acht Verhandlungstage reichen nicht aus, so dass das Gericht noch weitere Termine für den Prozess ansetzen wird. Gestern kamen weitere Zeugen zu Wort.

Zerbrochenes Geschirr, herausgerissene Schranktüren, ein ungewöhnliches Chaos: „Das war ein Bild der Verwüstung, das ich so noch nie gesehen habe“, erklärte gestern als Zeugin vor dem Essener Schwurgericht Gericht die 46-jährige erfahrene Kriminalbeamtin, die im Monat 30 bis 40 Einbrüche aufnimmt. Das war ihr Eindruck vom Tatort in Feldhausen, an dem am 18. Februar der Schweinezüchter und Gladbecker Caritas-Mitarbeiter seine Ehefrau ermordet haben soll.

„Das war zu viel für einen Einbruch“, befand auch ihr Kollege (24). Der hatte Thomas S. schon im Oktober 2014 getroffen, als dieser Anzeige gegen seine Ehefrau erstattete. Er sei von ihr am Morgen des 12. Oktober vor den Augen seiner drei Kinder ins Gesicht und vor den Bauch geschlagen worden. Als er mit den Kindern im Auto den Hof verlassen habe, sei sie ihm im Auto gefolgt und habe seinen Wagen mehrfach gerammt, so soll Thomas S. dem Beamten die Situation geschildert haben.

Ehefrau angezeigt

Sie sehe ständig rot, habe er sich außerdem beklagt, und er wollte, dass ihr für zehn Tage der Zugang zum Hof verboten wird, so der Polizeibeamte. Damit kam er aber nicht durch. Die Ermittler sprachen zwar nicht mit der beschuldigten Ehefrau, aber, so der Zeuge, er habe von S. den Eindruck gehabt, als „Mittel zum Zweck benutzt zu werden“. Ein Nachbar (54) war damals bei dem Streit im Oktober von S. telefonisch um Hilfe gebeten worden. Er habe versucht, mit Andrea zu reden, erklärt der Finanzbeamte vor Gericht, aber sie sei nicht ansprechbar und in Tränen aufgelöst gewesen.

Dass sein Mandant von Zeugen als „Geizkragen“ hingestellt wurde, wollte Verteidiger Hans Reinhardt nicht so stehen lassen: Erst am 17. September 2014 habe Thomas S. seiner Frau 5000 Euro Unterhaltsvorschuss überwiesen und drei Monatsmieten für sie bezahlt. Bei Amazon habe sie kaufen können, was immer sie wollte. Außerdem sei sein Mandant „nicht gefühlskalt“, sondern „innen ganz weich“. Er habe eine christliche Wertvorstellung und von seinem Vater gelernt, dass Männer nicht weinen. „Thomas S. kann Gefühle nicht nach außen tragen.“