Bottrop. . Eine Straßenerneuerung freut in der Regel Anwohner und Autofahrer. Anders als die Kostenumlegung auf die Anwohner. Wir haben einmal nachgefragt.

Der Quellenbusch und die Schneiderstraße sind zwei ganz aktuelle Beispiele.

Doch es sind nicht die einzigen. Immer wenn eine Straße ausgebaut – sprich umfassend saniert – wird, müssen die Anlieger Beiträge zahlen. Die WAZ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.

Welche Regeln gelten, wenn Anlieger zur Kasse gebeten werden?

Grundsätzlich basiert es auf Landesgesetzen. Die sehen vor, dass die Kommunen Anliegerbeiträge erheben. Das genaue Prozedere regelt jede Stadt im Ortsrecht. Beiträge sind nur fällig, wenn Straßen ausgebaut werden. Für die Unterhaltung darf die Stadt keine Beiträge verlangen, das muss aus dem Haushalt getragen werden. Wenn jedoch der Unterbau der Straße erneuert werden muss oder Gehwege ausgebaut werden, ist man im beitragsfähigen Bereich. Wird nur die Fahrbahn abgefräst und erneuert, gilt es als Unterhaltung. Als Faustregel nennt Thorsten Gathmann vom Fachbereich Finanzen „sieben bis acht Zentimeter“ Aufbaustärke. Alles darunter gelte eher als Unterhaltung.

Wofür müssen Anwohner zahlen?

Das ist klar geregelt. Nicht für alles dürfen die Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden. Die Beschilderung, eine eventuelle Ampel oder auch Wartehäuschen an Bushaltestellen dürfen nicht den Anliegern in Rechnung gestellt werden. „Auch die Fahrbahnmarkierung zahlen nicht die Anlieger“, so Norbert Höving, Technischer Beigeordneter. Für Fahrbahn, Gehwege, Laternen oder Parkstreifen sind jedoch Beiträge fällig. Grob gerechnet, so Gathmann, fielen am Ende zehn Prozent der Gesamtkosten raus. Die muss allein die Stadt tragen.

Werden die Grundstücksbesitzer überall gleich belastet?

Nein, das ist abhängig von der Art der Straße. Das Ortsrecht unterschiedet in Bottrop drei Typen. Die Anliegerstraße, die Haupterschließungsstraße und die Hauptverkehrsstraße. Bei der ersten sind die Kosten für die Besitzer am höchsten. Bei den anderen Straßentypen profitieren die Anlieger, weil man davon ausgeht, dass auch viele andere Bürger die Straße nutzen. Deshalb ist der Anteil der Kosten etwa für die Fahrbahn, die die Anwohner zu tragen haben, hier geringer. Er liegt bei 40 Prozent, im Vergleich zu 60 Prozent bei Anliegerstraßen. Am günstigsten kommen die Anlieger von Hauptstraßen weg. Sind das dann, wie die Osterfelder Straße, Landesstraßen, muss das Land die Fahrbahn zahlen, dafür werden keine Beiträge fällig. Auch die Kosten für andere Teile des Ausbaus reduzieren sich je nach Straßentyp.

Wann sind die Beiträge fällig?

Bei Straßensanierungen erst nach Abschluss der Arbeiten. „Abgerechnet wird nach den tatsächlichen Kosten“, so Gathmann. Wenn der Bau abgenommen ist und die Rechnungen alle bei der Stadt eingegangen sind. Dann wird ausgerechnet, wie hoch die beitragsfähigen Kosten sind. Je nach Grundstücksgröße und Nutzung des Grundstücks werden die Kosten dann umgelegt. Nutzung bedeutet auch, dass bei mehrgeschossiger Bebauung die Grundstücksgröße mit einem Faktor multipliziert wird. So werden die Kosten für jedes Grundstück errechnet. Bei mehreren Eigentümern – etwa bei Mehrfamilienhäusern – werden die Kosten noch auf die Grundstücksanteile des jeweiligen Besitzers runter gerechnet. Dann geht der Bescheid raus, und der Betrag muss gezahlt werden. Gathmann schätzt, dass die Anwohner 3,5 bis 4 Jahre Zeit hätten, sich darauf einzustellen – gerechnet von der ersten Bekanntmachung und groben Schätzung der Kosten.

Wie sind Mieter betroffen?

Nein, Mieter haben Glück. Die Kosten muss der Grundstücksbesitzer zahlen, sie können nicht umgelegt werden.

Sanierungsstau im Straßenbau 

Könnte mit konsequenterer Unterhaltung der Vollausbau mancher Straße verhindert oder zumindest verzögert werden?

In Bottrop gibt es 500 Kilometer Straße, die instand gehalten werden müssen. Die Kosten dafür beziffert Norbert Höving auf 2,8 bis drei Millionen Euro. „In den diesjährigen Haushalt sind diesmal erstmals 1,2 Millionen Euro dafür eingestellt.“ In den Jahren zuvor, sei dafür immer maximal eine Million Euro eingeplant gewesen. Höving bestreitet nicht, dass es einen „Investitionsstau“ in diesem Bereich gebe. „Doch wir kämpfen in den Haushaltsberatungen regelmäßig um eine bessere finanzielle Ausstattung.“ Letztlich entscheidet darüber doch die Politik.

Wie wird denn über die Sanierung einer Straße entschieden?

Der Mindeststandard sei die Verkehrssicherheit. Die muss gewährleistet sein, so Heribert Wilken, Leiter des Fachbereichs Tiefbau und Stadterneuerung. Inzwischen ist der Zustand der Straßen katalogisiert und bewertet. „Bei einem Zustand von vier bis fünf müssen wir aktiv werden. Etwas anderes als ein kompletter Ausbau ist da nicht sinnvoll. Alles andere wäre Geldverbrennung.“