Bochum-Bergen. Die Bochumer Stadtverwaltung arbeitet an einem Gesamtonzept für Erinnerunsgorte. Das Lager an der Bergener Straße soll saniert werden.

Wieder ist ein bisschen Bewegung in die Entwicklung des früheren Zwangsarbeiterlagers an der Bergener Straße gekommen. Die Stadtverwaltung prüft verschiedene Varianten zur Sicherung der Baracken, noch in diesem Jahr könnte eine Förderung des Bundes für die geschätzten zehn Millionen Euro teure Sanierung beantragt werden. Detailliert hat sie nun noch einmal die Bedeutung des Gebäude-Ensembles dargelegt.

Zum Hintergrund: Das Bochumer Bündnis gegen Rechts hatte eine Anfrage zur Siedlung nach der Gemeindeordnung gestellt. Darin enthalten sind Anregungen zur historischen Aufarbeitung des Themas Zwangsarbeit und zur Nutzung der Gebäude gegeben sowie Fragen zum Denkmalschutz, zur Sanierungsplanung und der Projektsteuerung gestellt. Die Stadt hat die Siedlung 1991 von der Landesentwicklungsgesellschaft LEG übernommen. Sie steht seit 2003 unter Denkmalschutz.

Ort und Gebäude als authentische Zeitzeugen in Bochum

Die viele Jahre bestehende Wohnnutzung der Gebäude soll auch in Kombination mit Künstlerateliers auf einem einfachen Niveau und zu niedrigen Mietkonditionen erhalten bleiben. Das leerstehende Gebäude Bergener Straße 116i, die ehemalige Lager-Kommandantur am Eingang, soll als Gedenkstätte und Erinnerungsort hergerichtet werden.

Grundsätzlich räumt das Liegenschaftsamt ein, gebe es keine Exponate im klassischen, musealen Sinn, die hier eine Rekonstruktion eines Zwangsarbeiterlagers nahelegen würden. Es sei der Ort selbst und die aufstehenden Gebäude, die als authentische Zeitzeugen zu sehen sind.

Verbunden mit anderen Stellen

Neben der baulichen Ertüchtigung des Kommandanturgebäudes und dem Erhalt der übrigen Wohngebäude auf einfachem Niveau, der historisch-wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas Zwangsarbeit, der Entwicklung eines begleitenden Ausstellungs-und Vermittlungskonzepts müsse auch geklärt werden, wie ein solcher Erinnerungsort dauerhaft präsentiert und öffentlich zugänglich gemacht werden kann.

Hier wäre es für die Stadt wünschenswert, den Erinnerungsort Zwangsarbeiterlager Bergener Straße gemeinsam mit anderen Erinnerungsorten in der Stadt wie dem Nordbahnhof oder dem Bereich Saure Wiesen, in ein Gesamtkonzept zur Erinnerungskultur einzubinden.

Nicht länger "Privatweg"

Die Planungsphase für die Sanierung hat noch nicht begonnen. Durch die denkmalgerechte Gebäudesanierung soll der Erhalt der Objekte sichergestellt werden.

Das Schild "Privatweg" am Eingang der Siedlung hatte die Stadt vor etwa fünf Jahren aufgestellen lassen. Offenbar sei es durch Reiter des benachbarten Reitplatzes verstärkt zu Problemen gekommen. Spielende Kinder aus der Siedlung seien gefährdet und Hinterlassenschaften der Pferde oft nicht beseitigt worden.

Das Schild schränke die nach Denkmalschutzgesetz geforderte öffentliche Zugänglichkeit ein. Der Blick in die Geschichte der Zwangsarbeit in Bochum und in Deutschland als wichtiges Zeugnis der Vergangenheit würde so vielen Interessierten verwehrt.

Warten auf die Mittel-Zusage

Die Betrachtung als geschütztes Kulturgut ist durch die Denkmalschutzauflagen sichergestellt. Im Rahmen der geplanten historischen Aufarbeitung durch das Stadtarchiv –Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte –werden auch Aspekte wie die zukünftige Entwicklung und Identitätsstiftung einbezogen.

Selbstverständlich würden im Rahmen der Überplanungsphase die Aaspekte des Denkmalschutzes geprüft und berücksichtigt. Der Maßnahmenbeginn ist auch an eine Zusage der Förderung durch Bundesmittel gekoppelt. Wann diese vorliegen wird, ist noch nicht bekannt. Ein Abbruch der Gebäude und somit eine mögliche Zerstörung des historischen Bestands ist aus denkmalschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Info: Steuerung durch NRW-Treuhänder

Die Gesamtprojektsteuerung der baulichen Maßnahmen mit denkmalgerechter Sanierung und der Ertüchtigung der dafür notwendigen Infrastruktur könnte NRW.URBAN, die Kommunale Entwicklung GmbH, übernehmen. NRW.URBAN ist ein hundertprozentiges Beteiligungsunternehmen des Landes NRW.

Kommunen können NRW.URBAN treuhänderisch zum Beispiel mit der Entwicklung von Grundstücken betrauen. Eine Beauftragung für die Maßnahme an der Bergener Straße ist bisher allerdings nicht erfolgt.