Bochum-Hofstede. . Bochumer Verwaltung korrigiert den Regionalverband Ruhr. Dieser sieht auf dem inzwischen begrünten Gelände der Halde Hannibal Gewerbe vor.
Mehr als 2000 Seiten umfasst die Stellungnahme, die die Stadt Bochum und Nachbarstädte dem Regionalverband Ruhr (RVR) nach Essen geschickt haben, um weiteren Einfluss auf den Entwurf des Regionalplans Ruhr zu nehmen. Dieser legt für die einzelnen Kommunen den Handlungsrahmen in den nächsten Jahren vor – wo im Stadtgebiet kann was gebaut werden? Die letzte Entscheidung fällt zwar der Rat, aber die Verwaltung und auch viele Bürgerinitiativen nutzen die derzeitige Beteiligungsphase, um Stellung zu beziehen und auf Fehler hinzuweisen.
Einer dieser Fehler ist dem RVR in Sache Halde Hannibal unterlaufen. Das Relikt der 1973 stillgelegten Zeche Hannibal zwischen Einkaufszentrum, der B 226 (Dorstener Straße) und der Poststraße wird im Regionalplan nämlich als potenzielles Gewerbegebiet aufgeführt. Heute ist die Bergehalde dicht bewachsen, öffentlich zugänglich und durch ein kleines Wegenetz ausgebaut. Und das soll nach Ansicht der Stadt so bleiben. Diese habe man dem RVR in den Beratungen im Vorfeld auch so mitgeteilt. „Das ging wohl unter und führte zu diesem redaktionellen Fehler“, erläuterte Stadtplaner Andreas Borchard am Donnerstag der Bezirksvertretung Mitte. In der städtischen Stellungnahme an den RVR sei darauf hingewiesen worden.
Bürgerantrag der IG Grüne Lunge Hofstede
Ausschlaggebend für die städtische Haltung pro Halde Hannibal als Grünzug war eine Entscheidung des Ausschusses für Strukturentwicklung, der aufgrund eines Bürgerantrages der Interessengemeinschaft Grüne Lunge Hofstede so entschieden hatte.
Einen Fehler im Regionalplan hat die Stadt auch im Hinblick auf den Status der Deponie Marbach ausgemacht. Dort wird sie als aktiv aufgelistet. Eine Einschätzung, die die Verwaltung nicht teilt. Sie beharrt darauf, die ehemalige Schlackendeponie als stillgelegt zu bezeichnen.
Trotz detailliertem Vortrag durch die Verwaltung entschied die Bezirksvertretung, die Vorlage mit der Stellungnahme zum Regionalplan wegen weiterem Beratungsbedarf in die nächste Sitzung zu verschieben. Bei mehr als 2000 Seiten kein Wunder.