Bochum. . Vor dem Landgericht Bochum beginnt am Dienstag (21. Oktober) ein Musterprozess gegen zwei Mitglieder der Rockergruppe „Bandidos“. Es geht um die Frage, ob das Tragen des Vereinsemblems strafbar ist oder nicht. Die Staatsanwaltschaft Bochum meint: ja. Die Angeklagten wollen aber Freispruch.
Die Rockerszene und die Polizei in ganz Deutschland blicken am Dienstag nach Bochum. Am Landgericht beginnt der Strafprozess gegen zwei Mitglieder der Bandidos, einer (44) aus dem Club (Chapter) Bochum, der andere (46) aus Unna. Ihnen wird „die öffentliche Verwendung von Kennzeichen eines verbotenes Vereins“ vorgeworfen.
Die zwei waren am 1. August zum Polizeipräsidium gegangen und hatten ihre Kutten mit dem Bandido-Emblem angezogen. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bochum das Tragen dieser Embleme auch in Bochum für strafbar erklärt, nachdem die Chapter Aachen und Neumünster von den Ministerien verboten worden waren.
Die Bandidos aus Bochum und Unna beschworen somit ganz bewusst eine Anzeige herauf: Ihr Verfahren soll ein Musterprozess werden. Egal wie das Urteil ausgeht - eine Seite wird Revision einlegen, so dass auch höhere Instanzen urteilen müssen.
Verteidiger liest in der Hauptverhandlung 25-seitige Erklärung vor
Verteidiger Reinhard Peters will Freispruch. Er sieht in der Entscheidung der Staatsanwaltschaft „eine politische Intention“. Vor Gericht wird er in einer 25-seitigen Erklärung die „hochkomplizierte Rechtsfrage“ erörtern.
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Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom April gestützt, das die „Hell’s Angels“ betrifft. Peters meint, dass das auf die Bandidos in Bochum „überhaupt nicht“ übertragbar sei.
Zum Prozess - so ist zu hören - sollen außer den Angeklagten nur ganz wenige Bandidos als Zuschauer kommen. Die 6. Strafkammer hat zwei Verhandlungstage vorgesehen.