Bochum. . Das Bochumer Landgericht wird sich voraussichtlich ab Oktober mit der Frage beschäftigen, ob zwei Mitglieder der Bandidos gegen das Vereinsgesetz verstoßen haben. Sie hatten in ihren - verbotenen - Kutten eine Selbstanzeige bei der Polizei gestellt. Dem Urteil könnte bundesweite Bedeutung zukommen.

Die Sechste Große Strafkammer am Landgericht Bochum wird darüber entscheiden müssen, ob sich zwei Mitglieder der Bandidos, ein 44-jähriger Bochumer und ein 46-jähriger Mendener, des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz strafbar gemacht haben. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Männer Anklage erhoben. Der Prozess am Landgericht ist noch nicht terminiert. Als realistisch gilt, dass das Verfahren ab Oktober beginnt.

Die beiden bislang unbescholtenen Bandidos hatten sich am 1. August im Beisein ihrer Anwälte und weiterer Mitglieder des Motorradclubs auf dem Polizeipräsidium „gestellt“ und eine Selbstanzeige eingereicht – sie trugen die inzwischen verbotenen Kutten der Organisation.

Im Falle einer Verurteilung droht ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Zuständigkeit des Landgerichts als erster Instanz ergibt sich aus dem hohen öffentlichen Interesse an dem Fall, so ein Sprecher.

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Der Entscheidung des Bochumer Landgerichts könnte bundesweite Bedeutung zukommen. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung hatten schon nach der Selbstanzeige angekündet, den Weg durch alle Instanzen gehen zu wollen.

Gegen einen Beschluss des Landgerichts wäre das Rechtsmittel der Revision möglich, der Bundesgerichtshof müsste abschließend urteilen, ob das Tragen von Symbolen und Insignien der Rocker und deren öffentliche Darstellung etwa an Vereinsheimen oder im Internet strafbewehrt ist.