Bochum. . Die Commerzbank hat einer 82-Jährigen aus Bochum eine Anlage mit einer Laufzeit von 14 Jahren verkauft. Ein Rechtsanwalt hat das Geldinstitut inzwischen vor dem Landgericht auf Schadenersatz verklagt. Die Commerzbank spricht von einer „besonderen Situation“ und stellt einen Vergleich in Aussicht.

Frau C. sieht nicht mehr so gut. Auch deshalb hat die 89-jährige Bochumerin ihren Neffen Elmar Knipp vor ein paar Monaten gebeten, mal einen Blick auf ihre Bank-Geschäfte zu werfen. Als Knipp das tut, reibt er sich verwundert die Augen. Ihm fällt nicht nur auf, dass der Seniorin von der Commerzbank über Jahre hinweg immer wieder Anlagen verkauft worden sind, die jeweils binnen zwölf Monaten schon wieder abgestoßen wurden – „ohne Sinn und Verstand und außerhalb jeder Anlagestrategie, die meine Tante verfolgt hat“, wie der 64-Jährige heute sagt.

Noch viel schwerer aber wiegt ein Vertragsabschluss, den die damals 82-Jährige vor sieben Jahren auf Empfehlung ihres Beraters bei der Commerzbank tätigte: eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich investierte C. in den britischen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4, bei einer Mindestlaufzeit für die Anlage von 14 Jahren. „Es war eine herbe Enttäuschung für die Frau, als sie feststellen musste, dass sie mehr oder weniger über den Tisch gezogen worden ist“, sagt Neffe Elmar Knipp. Auch der 64-Jährige hält es für „äußerst bedenklich“, eine Anlage zu verkaufen, bis zu deren Fälligkeit seine Tante immerhin 96 Jahre alt werden müsste. Dabei habe die Seniorin eigentlich nur eine Möglichkeit gesucht, ihr Geld sicher zu parken, für den Fall, dass sie es im Alter einmal benötigen sollte.

„Ein Rentner, der etwa pflegebedürftig werden könnte, der braucht seinen Notgroschen, der hat kein Geld zum Spekulieren“

„Die Banken arbeiten provisionsgesteuert“, kritisiert der Hamburger Rechtsanwalt Ernst J. Hoffmann, der sich inzwischen des Falls angenommen hat: „Sie verkaufen das, was den Beratern am meisten einbringt.“ Beim dem Fonds ProRendita 4 sollen die Provisionen nach Angaben der Kanzlei außergewöhnlich hoch gewesen sein. Im Fall C. hat Hoffmann im Juli eine Klage auf Schadensersatz beim Landgericht in Bochum eingereicht. Ziel der Seniorin und ihres Neffen ist, ohne einen finanziellen Verlust vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen zu können. Hoffmann hebt darauf an, dass die Commerzbank mit der langen Laufzeit der Anlage einen „Beratungsfehler“ begangen habe und verweist auf andere Urteile in vergleichbaren Fällen, bei denen Gerichte zugunsten betagter Anleger entschieden haben. C. könnte jederzeit auf das Geld angewiesen sein, sagt Hoffmann: „Ein Rentner, der etwa pflegebedürftig werden könnte, der braucht seinen Notgroschen, der hat kein Geld zum Spekulieren.“

Weiteres Verfahren in Frankfurt anhängig

Neben dem Fall C. vertritt der Hamburger Rechtsanwalt Ernst J. Hoffmann einen weiteren Mandanten bei einer Klage gegen die Commerzbank. Das Verfahren ist am Landgericht in Frankfurt anhängig. Im August soll es einen ersten Termin geben. Ein 73-jähriger Arzt hatte ebenfalls in den Fonds ProRendita investiert. Während die Klage in Bochum vor allem auf die Vertragslaufzeit in Bezug auf das Alter der Anlegerin und den daraus folgenden „Beratungsfehler“ der Bank abzielt, geht es in Frankfurt um die Anlage selbst: Der 73-Jährige habe seine Anlagestrategie gegenüber der Bank als „konservativ orientiert und werterhaltend“ beschrieben. ProRendita 4 hingegen sei als Fonds „riskant“, sagt Hoffmann: „Jeder denkt, Lebensversicherungsfonds sind eine sichere Anlage, bei dieser ist das nicht der Fall.“ Die Commerzbank äußerte sich auf Nachfrage nicht zu der zweiten Klage.

Auf den Fall angesprochen gibt sich die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt äußerst schmallippig. „Das Alter ist nicht der springende Punkt“, sagt ein Sprecher. Schließlich gebe es auch Senioren, die Anlagen mit langer Laufzeit tätigten, um sie in ein Erbe einfließen zu lassen. Nichtsdestotrotz habe sich die Bank den Fall C. „noch einmal intensiv angeschaut“. Von einer „besonderen Situation“ ist die Rede und von der Ankündigung, dass sich die Anwälte beider Seiten nun austauschen werden. Die Commerzbank werde einen Vergleich anbieten. Zu Details schweigt sie sich aus. C. wird sie als Kundin wohl verloren haben.