Bochum. . 25.000 Euro legte eine Bochumer Krankenschwester als Sparguthaben für ihren Sohn an, um sein späteres Studium abzusichern. Doch als das Angesparte fällig war, lief alles anders: Der Sohn verjubelte mehrere Tausend Euro im Freundeskreis. Jetzt kritisiert die Mutter auch die Sparkasse.

Um sicher zu stellen, dass ihr Sohn als Student nicht mittellos dasteht, hatte eine Bochumer Krankenschwester im Jahr 2006 bei der Sparkasse Bochum 25.000 Euro angelegt. Doch vier Jahre später, als der Junge 19 Jahre alt war, hob er innerhalb kurzer Zeit über 10.000 Euro ab und verjuxte laut Mutter das mühsam Gesparte im Freundeskreis.

Die Frau war entsetzt, als sie erst nachträglich davon erfuhr. Sie nahm ihren Filius deshalb ins Gebet, aber ihre Vorwürfe richten sich auch gegen die Sparkasse: Das Institut hätte es dem jungen Mann viel zu leicht gemacht, ihm angesichts der für ihn angesparten Summe einen Dispo in Höhe von 2000 Euro auf seinem Giro-Konto eingeräumt, obwohl das bis dato laut Mutter nur ein „Taschengeld-Konto“ war: „Und das bei den teuren Dispo-Zinsen.“

Auf Nachfrage der WAZ erklärte die Sparkasse: „Nach Durchsicht des Schriftwechsels sei nur soviel gesagt: Wir haben uns weder rechtlich noch moralisch etwas vorzuwerfen. Das hat auch die Prüfung durch die von der Kundin angerufenen Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe ergeben.“

Das Geld war für das Studium des Sohnes bestimmt

Doch der Reihe nach: Es geschah in der Sparkassen-Filiale Oberdahlhausen. Dort hatte die Krankenschwester in persönlichen Gesprächen ihre Sparwünsche vorgetragen, inklusive der genauen Zweckbestimmung „Sparanlage für das Studium des Sohnes“. Mit Schreiben vom 7. Februar 2006 teilte die Sparkasse dem damals minderjährigen Schüler mit: „Auftragsgemäß haben wir für Sie ein Sparkassen-PremiumFestgeld eingerichtet. Diesem Konto schreiben wir als Erstanlage einen Betrag in Höhe von EUR 25.000 gut.“

Es war das Geld, das seine alleinerziehende Mutter von ihren Ersparnissen eingezahlt hatte. Die Frau behielt die Sache im Auge. Wie der Schriftwechsel zeigt, wechselte sie ab 13. Juli 2007 auf Sparkassenzertifikate. Dann, am 9. September 2010, übernahm der Sohn, nunmehr volljährig, die Regie über das Konto, investierte 25.000 Euro des inzwischen auf 28.503,08 Euro angewachsenen Sparguthabens in das Produkt Sparkassen-Zuwachssparenplus. Einen Monat später packte er davon 22.000 Euro auf ein Sparbuch.

Die Krankenschwester: Am 14. November 2010 habe der Sohn auf ihr Betreiben das Sparbuch aufgelöst, da waren nur noch 18.000 Euro da, von denen mit 4000 Euro noch das überzogene Giro-Konto des Sohnes ausgeglichen worden sei. Seine Mutter zur WAZ: „Ich mache mir als Mutter Vorwürfe - was hat ihn dazu bewegt? - Aber die größte Schuldzuweisung unterstelle ich der Bank. Mein Sohn ist regelrecht verführt worden. Der Sparkasse hatten Schulbescheinigungen nur für ein Taschengeldkonto vorgelegen.“

Mutter kritisiert Banken und Sparkassen 

Ihr Pech: Als der Sohn Tausende Euro vom Angesparten abhob, durfte er das, weil das Konto auf seinen Namen angelegt war und er, volljährig geworden, allein darüber verfügen konnte. Im Nachhinein äußert seine Mutter grundsätzliche Kritik: Die jungen Leute würden von den Banken zu intensiv umworben, gerade was den teuren Dispo anlange. Am 11. November 2010 hob sie mit ihrem Sohn die restlichen 14.000 Euro ab, löschte das Konto und zahlte das Geld auf ihr eigenes Konto bei der Commerzbank ein.

Elf Monate später beschwerte sie sich bei dieser Bank, weil die ihrem Sohn den Verfügungskredit von 1700 Euro auf seinem Girokonto gekündigt hatte, „da die Voraussetzungen nicht erfüllt“ wären. In ihrer Antwort teilte sie mit, diese Voraussetzungen hätten zu keiner Zeit vorgelegen: „Da mein Sohn von uns Taschengeld bekommt und kein regelmäßiges Gehalt oder Rente erhält, wäre ein Dispo zu keiner Zeit berechtigt gewesen.“ Der Sohn warte nach Abitur und Zivildienst nämlich auf seinen Studienplatz.

Die Art, wie leicht angeblich junge Leute mit geringen Einkünften von Banken ein Dispo erhalten, nennt die Bochumerin zornig Verführung, Profitgeilheit und Abzocke. So würden junge Leute in die Schuldenfalle gelockt. Das thematisierte sie in einer Beschwerde an die Bankenaufsicht. Ohne Erfolg.

Bochumer Sparkasse sieht sich nicht in der Pflicht

Auf Bitte der WAZ nahm die Sparkasse Bochum Stellung und teilte dazu mit: „Wenn ein Kind von Eltern bei Abschluss einer Geldanlage als Gläubiger eingesetzt wird, ist es berechtigt, ab Volljährigkeit dieses Konto bei Fälligkeit und unter Vorlage der Urkunde aufzulösen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Sparkasse dem volljährigen Kind weder Vorgaben für die Verwendung des Geldes machen, noch die Verfügung abhängig von der Zustimmung oder einer Rücksprache mit den Eltern machen. Das Bankgeheimnis untersagt jegliche Information gegenüber Dritten.“

Und: „Alle Vermögensübertragungen, die bei Minderjährigkeit des Kindes erfolgen, stehen diesem mit Vollendung des 18. Lebensjahres - unter Berücksichtigung von Fälligkeit und Kündigungsfristen - uneingeschränkt zur Verfügung. Das heißt, der Ansparer hat keinen Einfluss auf die spätere Verwendung des Geldes.“

Eltern, die Geld für ihre Kinder anlegen möchten, etwa für Ausbildung, Studium oder Heirat, hätten auch andere Möglichkeiten.

1) Sie sparen auf eigenem Namen Vermögen an und können selbst entscheiden, wann und wofür sie das Geld weitergeben.

2) Statt einer Gesamtsumme könnten Eltern Geld so anlegen, dass ihr Kind später monatliche Auszahlungen erhält.

3) Mit einer Ausbildungsversicherung zugunsten des Kindes.