Bochum. Mehrere Anwohner einer Siedlung in Bochum-Laer fühlen sich von einer Gruppe Jungs gestört, die regelmäßig auf den Wiesen Fußball spielen. Sie seien laut und frech, zerstörten die Beete und urinierten mitten in einen Sandkasten. Was Mieter erdulden müssen - und was nicht.
Die Gorch-Fock-Straße in Laer ist eigentlich eine ruhige Adresse. Hübsch dekorierte Balkone, Grünflächen zwischen den Häusern, wenig Verkehr – doch in der Siedlung herrscht Stunk: Viele Anwohner fühlen sich von einer Gruppe Kinder gestört, die regelmäßig auf den Wiesen Fußball spielten und die Nachbarn beschimpften.
Was werfen die Mieter den Kindern vor?
„Manchmal halten wir es nicht mehr aus, dann flüchten wir in unseren Schrebergarten“, sagt eine Anwohnerin zur Funke Mediengruppe. Die Kinder seien so laut, dass sie und ihr Mann trotz geschlossener Fenster aus dem Schlaf gerissen würden. Eine andere ergänzt: „Sie ruinieren die Beete, sind unflätig. Einmal habe ich beobachtet, wie ein Junge mitten in den Sandkasten uriniert hat.“ Eine Frau, deren Eltern in der Siedlung wohnen, sagt: „Es muss endlich eine Lösung gefunden werden. Wenn möglich, natürlich im Guten.“ Die Jungs sind nach Aussage mehrerer Mieter zwischen zehn und 15 Jahre alt.
Müssen Kinder Ruhezeiten einhalten?
Im Prinzip schon, von etwa 22 bis 6 Uhr. Aber: „Der Bundesgerichtshof fordert in einem Urteil von 2003 Toleranz gegenüber Kinderlärm, das übliche Maß ist zu akzeptieren“, sagt Sabine Mosler-Kühr vom Bochumer Mieterverein. Es komme auch aufs Alter an: „Wenn ein Baby schreit, schreit es nunmal. Da spielt die Uhrzeit keine Rolle.“ Die Anwohner von der Gorch-Fock-Straße beteuern, nichts gegen spielende Kinder an sich zu haben. „Doch vier Minuten entfernt ist ein Abenteuerspielplatz, warum gehen die nicht da hin?“, fragt eine Frau, die anonym bleiben möchte. Kinder dürfen dann auf der Wiese spielen, wenn die Hausordnung oder der Mietvertrag es nicht verbietet.
Welche Rechte haben Mieter?
„Der Vermieter muss einschreiten, wenn der Lärm über das Normale hinausgeht“, so Erwin Köhler vom Bochumer Verein der Haus- und Grundeigentümer. Er empfiehlt im Streitfall eine Mediation. Generell könnten Bewohner die Miete bei Lärm und Vandalismus jedoch kürzen. „Wenn ständig Fußbälle in die Beete fliegen, kann man sich dagegen wehren. Man sollte aber erstmal das Gespräch mit den Eltern suchen.“
Was kann der Vermieter tun?
„Wir versuchen, zu moderieren“, so Uwe Davidson von der VBW. Die Wohnungsgesellschaft werde einen Aushang am Schwarzen Brett befestigen. „Man sollte aber froh sein, wenn sich Kinder kindgerecht verhalten.“