Bochum. Die Verbraucherzentrale in mehreren Bundesländern haben festgestellt, dass viele Widerrufsbelehrungen in Baukreditverträgen fehlerhaft sind. Drei Fälle sollen auch die Sparkasse Bochum betreffen. Die hält sich in einer Stellungnahme bedeckt.

Mit 14,3 Millionen Euro blieben die abgeführten Gewinne der Sparkasse Bochum für 2013 um etwa vier Millionen Euro hinter den Erwartungen zurück; was, so Kämmerer Manfred Busch, einer der Gründe für die von ihm verhängte Haushaltssperre ist. Für das laufende Jahr geht Sparkassen-Vorstandssprecher Volker Goldmann von einem Gewinn in ähnlicher Höhe aus. Allerdings könnte der nach dem Bekanntwerden fehlerhafter Kreditverträge in Gefahr sein.

„Vier von fünf Baukrediten seit 2002 sind fehlerhaft“, titelte die WAZ in ihrer Ausgabe vom 21. Juni und bezieht sich auf die Untersuchung von 10.000 Baukreditverträgen durch die Landesverbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachsen. Auch von drei Fällen bei der Sparkasse Bochum ist die Rede. Bundesweit hätten viele Banken und Sparkassen falsche Widerrufsbelehrungen in ihren Verträgen. Kunden hätten daher das Recht, schon vor Ablauf der üblichen Laufzeit von zehn Jahren aus Verträgen auszusteigen und bessere Konditionen mit der Bank auszuhandeln. Tun sie dies, drohen den Geldinstituten Mindereinnahmen in Millionenhöhe.

Sparkasse hält sich bedeckt

Das Geschäft mit privaten Baukrediten macht bei der Sparkasse Bochum einen Großteil der Privatkredite aus. Allein 2013 betrug das Bewilligungsvolumen 194 Millionen von insgesamt 220 Millionen Euro. Zwischen 2008 und 2013 wurden Baukredite in Höhe von etwa 1,1 Milliarden Euro vergeben.

Ob es bereits Widerrufsfälle gibt und wie viele Verträge in den vergangenen Jahren abgeschlossen wurden, darüber schweigt sich die Sparkasse aus. Entsprechende schriftliche Anfragen der WAZ blieben unbeantwortet. Es hieß lediglich, da das OLG Bamberg in einem Urteil aus 2012 die von den Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen als wirksam bezeichnet habe, „sah sich die Sparkasse Bochum nicht veranlasst, eigens für diesbezügliche Zinsausfälle Rückstellungen zu bilden“.

Verbraucher sollten Belehrungen überprüfen

Damit macht sie es sich aus Sicht von Rechtsanwalt Markus Heck, bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf zuständig für Finanzierungsfragen, zu leicht. Das Bamberger OLG-Urteil könne nicht einfach übertragen werden. „Das lässt sich nur im Einzelfall klären.“

Auch interessant

Die NRW-Verbraucherzentrale hat in den ersten vier Monaten 600 Widerrufsbelehrungen im Zusammenhang mit Kreditverträgen geprüft. „Und auch entgegen meinen Erwartungen muss ich sagen, dass die Mehrheit fehlerhaft ist“, so Heck. In den ihm als Rechtsanwalt bekannten Fällen lief es dabei häufig darauf hinaus, dass sich Kunden und Bank auf dem Vergleichsweg auf einen neuen Kreditvertrag einigten. „Den Kunden sollte aber auch bewusst sein, dass im Falle eines erfolgreichen Widerrufs die Bank das geliehene Geld zurückverlangen kann und mit dem Kunden keinen neuen Kreditvertrag abschließen will. Sie sollten dafür einen Plan B haben.“

Die Sparkasse Bochum ist derweil überzeugt, dass ihre „verwendeten Widerrufsbelehrung den rechtlichen Anforderungen genügen“. Verbraucherschützer raten in jedem Fall, die Belehrungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Abzuwarten bleibt, ob und wie viele Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und günstigere Konditionen aushandeln können. Zwischen 2002 und 2013 ist der durchschnittliche Zinssatz von 5,5 auf 1,5 Prozent gesunken.