Dass die Sparkasse überzeugt ist, Baukreditverträge mit korrekten Widerrufsbelehrungen zu verwenden, macht sie in einer Stellungnahme deutlich und führt dazu ein OLG-Urteil an. Warum aber beantwortet sie weitere Fragen der Redaktion nach dem Umfang von Baukreditgeschäften, der Anzahl abgeschlossener Verträge und möglicher Widerrufe nicht, ja ignoriert sie schlichtweg?
Auf das Bankgeheimnis wird sie sich schwerlich berufen können. Schließlich geht es um allgemeine Informationen. Und genau diese darf die Öffentlichkeit von einer Gesellschaft öffentlichen Rechts verlangen. Unweigerlich kommt der Verdacht auf, dass das offenbar heikle Thema „Baukreditverträge“ so klein wie möglich gehalten werden soll. Keine Antwort ist auch eine Antwort.
Andreas Rorowski