Bochum. Nur 6000 der 2013 vergüteten 126.956 Euro als Mitglied in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten darf Bochums Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz behalten. Für Ratsmitglieder besteht keine Offenlegungspflicht. Sie führen Anteile ihrer Aufwandsentschädigungen an die Parteien ab.
Darf der das? Das ist die Frage, die sich viele in NRW stellen, nachdem der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Frithjof Kühn, fordert, mehr als eine halbe Millionen Euro für seine Arbeit als RWE-Aufsichtsratsmitglied behalten zu können. Und nicht wenige Bochumer interessiert, wie es mit dem politischen Oberhaupt unserer Stadt und ihren Nebeneinkünften steht.
2013 erhielt Oberbürgermeisterin Ottilie Scholz (SPD) 126.596 Euro aus ihrer Tätigkeit in 29 Verwaltungs- und Aufsichtsratsgremien. Anfang April wurden die Aufgaben und Vergütungen veröffentlicht. So erhielt Scholz 59.200 Euro (2012) von der Gelsenwasser AG, 23.700 Euro von RWE und 14.000 Euro vom Steag-Stadtwerkebündnis.
Geld, das sie indes bis auf einen kleinen Teil nicht behält. Maximal 6000 Euro stehen ihr nach Paragraf 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Land NRW persönlich zu. Der Rest, gut 120.000 Euro, fließen in den städtischen Haushalt.
Keine Auskunftspflicht über Art und Höhe der Einkünfte
Anders sieht es aus bei Mitgliedern von Rat und Bezirksvertretung. Sie müssen zwar der Oberbürgermeisterin Auskunft über Beruf, Beraterverträge und Mitgliedschaft in Aufsichtsorganen geben, haben aber keine Auskunftspflicht über Art und Höhe der Einkünfte und keine Abführungspflicht gegenüber der Stadt.
Abtreten müssen sie indes einen Teil ihrer Entgelte an die Partei, für die sie in den politischen Gremien und deshalb auch in den Aufsichtsorganen vertreten sind. So verlangt die CDU Bochum Sonderbeiträge zum Beispiel für: Aufwandsentschädigung als Ratsmitglied (30 Prozent) oder Vergütung für die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsrat (20 Prozent). Das bedeutet etwa, dass der ehemalige Fraktions-Chef Klaus Franz als Mitglied des Gelsenwasser-Aufsichtsrats 20 Prozent der zu versteuernden Vergütung von 29.606,76 Euro an die CDU abführt.
Bei der SPD richten sich die Empfehlungen, „es gibt keine Verpflichtung“, so Schatzmeister Helmut Breitkopf-Inhoff, nach der Finanzordnung der Bundespartei. Von den Aufwandsentschädigungen als Mitglied im Rat oder der Bezirksvertretung sollten zehn Prozent an die Partei fließen. Gelder, die aus Aufsichtsratstätigkeiten fließen wie bei Dieter Fleskes als stellvertretendem Aufsichtsratsvorsitzenden der Stadtwerke (3533 Euro für 2013), gehen bis zu 30 Prozent an die Partei, angerechnet werden die an Gewerkschaften entrichteten Zahlungen.