Bochum. Seit Wochen wartet die Belegschaft des Opel-Werks auf Details zu ihrer Zukunft nach dem feststehenden Rückzug des Autobauers aus Bochum. Am Dienstag informierte Betriebsratsvorsitzender Rainer Einenkel über den Stand der Verhandlungen zum Sozialtarifvertrag. So wie es aussieht, muss sich die verärgerte Belegschaft einige weitere Wochen gedulden.

Die Ungeduld wächst. Wann steht der Sozialtarifvertrag endlich? Diese und andere Fragen der Opel-Beschäftigten versuchte Betriebsratsvorsitzender Rainer Einenkel am Dienstag in Info-Veranstaltungen auf dem Gelände von Werk I zu beantworten.

„Die Leute haben zurecht ihrer Verärgerung Luft gemacht“, sagte er nach der ersten Zusammenkunft in der Verladehalle D3 West. Knapp 1000 Beschäftigte der Frühschicht und der Normalschicht hörten den Ausführungen Einenkels zu, der mittags und spät abends auch noch die Beschäftigten der zwei weiteren Schichten informierte. Vor allem Klarheit und Sicherheit sei es, was die Opelaner einforderten.

Eine Reihe von Fragen müssen beantwortet werden

Der Betriebsrat sieht sich dabei eher in der Mittlerrolle. „Die Verhandlungen werden vom Opel-Vorstand und der IG Metall geführt“, sagte Einenkel. Sie bestimmten den Zeitpunkt weiterer Gespräche.

Diese indes lassen auf sich warten. „Denn“, sagt IG-Metall-Sprecher Wolfgang Nettelstroth, „es müssen eine ganze Reihe von Fragen beantwortet und Regelungen juristisch einwandfrei geklärt werden. Deshalb geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.“ Aber innerhalb der nächsten Wochen solle es schon zu einem Abschluss kommen. Dazu würden sich, nachdem Juristen und andere Experten alle Detailfragen zuverlässig geklärt haben, die Verhandlungspartner dann noch einmal an einen Tisch setzen.

Persönliche Stellungnahme gefordert

Derweil haben mehr als 200 Opel-Vertrauensleute ein Schreiben an IG-Metall-Bezirksleiter Knut Giesler unterschrieben, in dem sie eine persönliche Stellungnahme zu etlichen Fragen rund um den Sozialtarifvertrag bis zur nächsten Belegschaftsversammlung am 17. Februar fordern. Dabei geht es zum Beispiel um eine „Korrektur der bestehenden Abfindungsformel“ oder um „weitere Möglichkeiten zur Absicherung von kritischen Altersgruppen“.