Bochum. Wer vor Silvester Feuerwerkskörper entzündet, macht sich strafbar. Das betont Wolfgang Stabe, Pyrotechniker aus Bochum, im Gespräch mit der WAZ.

Wie war das noch mit den Zeiten für den Verkauf und den Einsatz von Feuerwerkskörpern?

Wolfgang Stabe: Verkauft werden dürfen die Feuerwerkskörper, das sogenannte Jedermanns-Feuerwerk, nur an drei Tagen: vom 28. bis zum 31. Dezember. Abgefeuert werden dürfen sie von Silvester 18 Uhr bis Neujahr 1 Uhr. Wer danach oder davor ballert, macht sich strafbar.

Gleiches gilt für die „Polen-Böller“. Die sind auch verboten.

Stabe: Stimmt. Und das aus gutem Grund. Diese Böller sind hochgradig gefährlich. Sie zu kaufen ist eine Straftat. Diese Böller entwickeln einen Schalldruck, der weit über das zugelassene Maß hinaus geht. Da kommt man bisweilen gar nicht schnell genug weit genug weg. Wenn Kinder zum Beispiel an Neujahr normale Böller finden, die nicht gezündet haben, und diese dann zünden, haben sie im Unglücksfall maximal eine Verbrennung. Bei diesen Polenböllern verlieren sie womöglich eine Hand. Die haben einen eigenartigen Sprengstoff. Der ist bisweilen auch schlagempfindlich und löst aus, ohne dass Sie eine Flamme an die Zündschnur gehalten haben.

Welche Knaller, Böller und Raketen kaufen die Menschen am liebsten. Was geben sie dafür aus?

Stabe: Der Favorit bleiben die Feuerwerk-Batterien. Die haben etliche Effekte. Raketen sind der Klassiker, die müssen sein. Was ausgegeben wird? Schwer zu sagen. Einige Menschen geben maximal 20 Euro aus, andere richtig viel Geld.