Bochum. Die Polizei Bochum warnt vor illegalen Silvesterknallern, auch einigen so genannten „Polen-Böllern“. Wegen ihrer zu großen Sprengkraft sind sie sehr gefährlich und in Deutschland nicht zugelassen. Käufer dieser Kracher machen sich außerdem strafbar.
In keiner Nacht brennt es so häufig wie zum Jahreswechsel. Für die Feuerwehr – sowohl den Lösch- als auch den Rettungsdienst – ist die Silvesternacht die arbeitsreichste des Jahres. Wenn am Samstag (28. Dezember) der Verkauf von Böllern, Raketen und anderen Feuerspielen offiziell losgeht, steigt auch rasant die Gefahr von schlimmen Verletzungen. Vor allem, wenn sich die Menschen, um Geld zu sparen, zweifelhafte und extrem wuchtige Knaller aus dem Ausland besorgen, die im Wortsinn brandgefährlich sind.
Zu diesen Feuerwerkskörpern zählen auch einige so genannte „Polen-Böller“. Genannt werden sie so wegen ihres Vertriebsweges, nicht wegen der Produktionsorte, die vor allem in Asien liegen. „Man kann den Verbraucher nur davor warnen“, sagte der Erste Kriminalhauptkommissar Frank Scheulen, Sprecher des Landeskriminalamts, gestern auf WAZ-Anfrage.
Die Sprengkraft der Inhaltsstoffe dieser Böller sei so groß, dass sie in Deutschland keine Zulassung bekämen; sie läge „deutlich über den in Deutschland zugelassenen Gegenständen“. Diese Böller seien deshalb auch illegal. Erforderlich ist eine Genehmigung durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) und auch eine CE-Kennzeichnung. Insgesamt stellt das LKA eine Zunahme dieser verbotenen Kracher fest.
Es droht der Verlust von Fingern
Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM: „Bei einem geprüften Knallkörper, der in der Hand angezündet wird, kommt es zu ein paar Verbrennungen. Der illegale Knallkörper enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärkeren Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und durchaus einige Finger verlieren.“
Die BAM erteilt allen erfolgreich geprüften Feuerwerkskörpern eine Prüfnummer, die auf der Verpackung aufgedruckt sein muss. Ist dies nicht der Fall, rät die Feuerwehr Bochum von einem Kauf ab. Die Ware sei sonst ein „Sicherheitsrisiko“.
Hinzu kommt, dass der Kontakt mit illegalen Feuerwerksartikeln auch strafbar ist. Jeglicher Umgang mit explosionsfähigen Stoffen, sagt LKA-Sprecher Scheulen, sei nach dem Sprengstoffgesetz erlaubnispflichtig, sowohl gewerblich als auch privat. Nur wenige Personen, etwa Profi-Feuerwerker, bekämen so eine Erlaubnis.
Konflikte mit dem Gesetz drohen aber auch bei legalen Silvesterknallern. Die Stadt erinnert daran, dass das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten ist. Auch das Knallen nach der Silvesternacht ist untersagt. „Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro und höher belegt werden“, teilt die Stadt mit.
Feuerwehr gibt Tipps zum sicheren Abbrennen des Feuerwerks
Unter dem Aspekt der Sicherheit gibt die Feuerwehr hier einige Tipps, damit die Silvesterparty auch nach der Mitternachtsknallerei noch fröhlich bleibt:
- Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert oder auf Personen werfen und nicht aus Fenstern oder von Balkonen. Kinder sollten kein oder nur für sie geeignetes Feuerwerk unter Aufsicht entzünden. Bei Abbrennen von Feuerwerk sollten kleine Kinder grundsätzlich unter Aufsicht zu Hause bleiben.
- Feuerwerksraketen nie aus der Hand starten. Dazu sollten zum Beispiel in einem Getränkekasten abgestellte, leere Glasflaschen genutzt werden. Richtig ausgerichtet kann so sehr einfach eine ungehinderte Flugbahn eingestellt werden.
- Keine Feuerwerkskörper auf der Straße zünden. Das behindert auch dringende Rettungsfahrten.
- Brennbare Gegenstände aus der unmittelbaren Nähe von Gebäuden und von Balkonen entfernen.
- Alle Fenster, Türen, Tore und Mülltonnen verschließen.
- Vorräte von Feuerwerksartikeln nie direkt am Körper (Jacken- oder Hosentasche etc.) tragen, sondern im sicheren Abstand zum Feuerwerk lagern.