Bochum. Die Asta-Party 2007 ist an der Ruhr-Universität unvergessen. Als Riesensause mit Top-Bands geplant, endet die Studentenfete in einer kapitalen Pleite. Am Mittwoch beschäftigt das Fiasko das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es geht um 200.000 Euro Schadenersatz.

Sie sollte eine Riesensause werden – und endete in einer kapitalen Pleite: die Mensa-Party, die der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Ruhr-Universität Ende 2007 auf die Beine stellte. Am Mittwoch müssen sich der damalige Asta-Vorsitzende sowie der damals amtierende Finanzreferent des Asta vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verantworten. Die Anklage: Schadenersatz in Höhe von 200.000 Euro.

Der Asta fordert vor Gericht von den Verantwortlichen für die gefloppte Mensa-Party vor sechs Jahren die Rückzahlung der entstandenen Kosten, deren Last die gesamte Studierendenschaft zu tragen hatte. Der einstige Asta-Vorsitzende hatte für die Party in der RUB-Mensa bekannte Bands wie Juli, 2Raumwohnung und Culcha Candela engagiert. Allein deren Gagen beliefen sich auf insgesamt knapp 100.000 Euro.

Es kamen lediglich 1000 Personen

Der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Karsten Herfort, schildert die Problematik: „Die Bands hätten vor 5000 zahlenden Besuchern spielen müssen, um die Kosten annähernd zu decken. Die Bühnenebene der Mensa fasst aber ohnehin nur 2500 Personen. Und es kamen lediglich 1000.“ Es handele sich also um eine enorme Fehlkalkulation seitens der Veranstalter. Diesen wird deshalb jetzt Herfort zufolge eine „Dienstpflichtverletzung“ vorgeworfen, weshalb verhandelt wird, ob sie die entstandenen Kosten zurückzahlen müssen.

„Der Asta ist die gewählte Vertretung der Studierendenschaft. Wenn bei einer Party derartige Kosten entstehen, kann man davon ausgehen, dass das nicht im Interesse der Studierenden ist“, so Herfort. „Also könnte man sagen, dass der Vorsitzende in diesem Fall seinen Job nicht erfüllt hat“, fasst der Richter die Vorgänge zusammen.

Standpunkt der Asta hat sich nicht geändert

Herfort stellt jedoch klar, dass es sich im Prozess nicht um eine strafrechtliche Verfolgung handelt, sondern um öffentlich-rechtliche Fragen: „Es geht um den rein materiellen Schaden.“

2009 war der ehemalige Asta-Vorsitzende im Zusammenhang mit der Mensa-Party bereits wegen Untreue zu einer Geldstrafe auf Bewährung sowie Sozialstunden verurteilt worden.

Tim Köhler, der heute Vorsitzender des Asta ist, erklärte gegenüber der WAZ, er wolle vor Gericht die Position der damaligen Studierendenschaft vertreten. „Der Standpunkt des Asta hat sich bis heute nicht geändert“, sagte Köhler.

Mit einem Urteil ist wohl noch am Mittwoch zu rechnen.