Bochum. Widerstand gegen Ausbaubeiträge für den Castroper Hellweg. Eigentümern werden bis zu 7000 Euro berechnet. Stadt verweist auf wirtschaftliche Vorteile.
„Da können Sie nichts machen“, habe ihn das Tiefbauamt abgewiesen. Karl-Heinz Lehmann wird gleichwohl etwas machen: Den Anliegerbeitrag für den Ausbau des Castroper Hellwegs will der Gerther um keinen Preis bezahlen.
Seit 42 Jahren lebt der ehemalige Laborleiter der Zeche Erin mit seiner Frau Magdalena am Castroper Hellweg. Sein Einfamilien-Reihenhaus liegt direkt an der viel befahrenen Hauptstraße.
2011 wurde vor seiner Haustür kräftig gebuddelt. Die Stadt ließ zwischen Lothringer- und Hans-Sachs-Straße den über 90 Jahre alten Kanal und die Fahrbahn erneuern. „Für den Kanalhausanschluss haben wir 2290 Euro gezahlt. Das geht in Ordnung. Es ist unser Grundstück; der Wert der Immobilie steigt“, schildert Lehmann.
Baubehörde verlangt 2769 Euro
Bei einer Versammlung 2011 – so der 80-Jährige – habe die Stadt versichert, dass auf die Anwohner keine weiteren Kosten zukämen. Umso mehr staunten die Lehmanns, als das Tiefbauamt im Juli ankündigte, bei den Eigentümern „Ausbaubeiträge für die Maßnahme Castroper Hellweg“ zu erheben: „Sie werden zur Zahlung des anteiligen Beitrages herangezogen.“
In diesen Tagen flatterte der Abrechnungsentwurf der Baubehörde ins Haus. 2769 Euro sollen die Lehmanns für ihr 481-Quadratmeter-Grundstück überweisen. „14 Nachbarn sind betroffen. Manche müssen mit bis zu 7000 Euro rechnen“, weiß Karl-Heinz Lehmann.
Vorteile nicht zu erkennen
Die „wirtschaftlichen Vorteile“, die die Stadt als Begründung anführt, vermag er nicht zu erkennen. „Wir als direkte Anlieger haben am wenigsten vom Ausbau der Straße. Die Bürgersteige wurden nicht erneuert, es gibt nach wie vor keine Park- und Haltemöglichkeiten, Möbelwagen und Lieferanten müssen weite Umwege machen, der Verkehr ist nochmals gestiegen.“
Die Stadt pocht auf ihr Recht. Der Ausbau des Castroper Hellwegs sei zweifellos eine „beitragspflichtige Maßnahme“. Die Eigentümer werden zu 30 Prozent an den Kosten beteiligt. Denn sehr wohl profitierten die direkten Anwohner: Die Erneuerung eines maroden Kanals sei laut Oberverwaltungsgericht Münster „immer mit einem wirtschaftlichen Vorteil für die Anlieger verbunden“. Hinzu komme, „dass sich die Situation der durch die Straße erschlossenen Grundstücke infolge der Baumaßnahme vorteilhaft verändert und insofern sich der Gebrauchswert der Grundstücke erhöht“.
Karl-Heinz Lehmann will nicht zahlen. Er, möglicherweise auch einige Nachbarn, denken über eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nach. „Da kann man nichts machen? Das werden wir mal sehen.“