Bochum. Weil das Wasserwerk Stiepel demnächst die Wassergewinnung einstellt, könnte auch der Status „Wasserschutzgebiet“ in Stiepel/Sundern wegfallen - und dann könnte den dortigen Grundstücksbesitzern vielleicht auch der Kanal-TÜV erspart bleiben.
Der im Oktober vom Landtag beschlossene Kanal-TÜV wird in Bochum möglicherweise weniger Hausbesitzer betreffen als gedacht. Der Grund: Das Wasserwerk Stiepel wird seine Wassergewinnung einstellen.
Der Kanal-TÜV, die Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle, sieht vor, dass private Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten bis Ende 2020 ihre Rohre prüfen lassen müssen. Ist ihr Haus vor 1965 gebaut, soll die Prüfung schon bis Ende 2015 erfolgen. 2000 Grundstücke liegen im Bochumer Wasserschutzgebiet. Es liegt zwischen Heinrich-König-, Kemnader- und Obernbaakstraße.
Stadt beobachtet den Baufortschritt und entscheidet danach
Dieses Wasserschutzgebiet könnte aber bald wegfallen. Denn die Bochumer Stadtwerke werden die Wassergewinnung im Wasserwerk Stiepel im Jahr 2014 oder 2015 beenden, weil sie ihr Trinkwasser dann aus Witten beziehen. Anfang 2014 wird entschieden, wann die fünf Kilometer lange Rohrverlegung beginnt. Grund für diese Änderung ist eine verschärfte Verordnung zur Trinkwassergewinnung: Die Umrüstung des Werks Stiepel würde nach Angaben der Stadtwerke 20 Millionen Euro kosten. Das Werk in Witten befindet sich aber bereits auf dem neuesten Stand.
„Sobald das umgesetzt ist“, so Stadtsprecherin Barbara Gottschlich, „entfällt das Wasserschutzgebiet und damit entfallen auch die Fristen der neuen Verordnung. Die Stadt beobachtet bis einschließlich des Jahres 2014 den Fortschritt des Projektes Transportleitung. Davon hängt ihr Vorgehen in den Folgejahren ab.“ Außerdem: „Grundstückseigentümer müssten ohnehin erst 2015 handeln - wenn überhaupt.“ Bevor Grundeigentümer Sanierungen in Auftrag geben, sollten sie dazu das Tiefbauamt befragen.