Bochum. Reiner Weinmann, Opel-Vertrauensmann, hat eine Klage gegen eine Abmahnung verloren. Opel hatte ihn nach einem Vorfall auf einer Veranstaltung des Betriebsrates sanktioniert. Weinmann sprach von einer „politisch motivierten Abmahnung“, um den Widerstand gegen den Arbeitsplatzabbau einzuschüchtern.
Opel-Vertrauensmann Rainer Weinmann ist am Mittwoch mit einer Klage gegen eine Abmahnung vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Die Zuschauer, die ihn im Prozess begleitet hatten, waren empört: „Klassenjustiz!“ rief jemand.
Das Verfahren war emotional aufgeladen, weil Weinmann erklärte, dass Opel ihn nicht wegen einer Verfehlung abgemahnt habe, sondern nur wegen seines Widerstands gegen massenhaften Arbeitsplatzabbau. „Es geht darum, mich abzustrafen, den Kampf einzuschüchtern.“
Anwalt wirft Opel „Gutsherrenmentalität“ vor
Konkret ging es um einen Vorfall am 21. Mai, als vor Werk 1 eine Info-Veranstaltung des Betriebsrats stattfand. Die Belegschaft hatte gegen die Schließungspläne protestiert. Weinmann war ohne Auftrag mit einem Gabelstapler dorthin gefahren und soll ein Flatterband überwunden haben, so dass der Werksschutz habe eingreifen müssen. Opel mahnte ihn daraufhin ab.
„Für mich ist das eine politisch motivierte Abmahnung“, erklärte Weinmann in der Verhandlung. Die Fahrt mit dem Gabelstapler sei „ganz rechtmäßig“ gewesen. Opel habe gar kein Recht gehabt, ihn in diesem Fall zu reglementieren, weil es eine Veranstaltung des Betriebsrates gewesen sei. Sein Anwalt Roland Meister warf Opel eine „Gutsherrenmentalität“ vor: „Diese Mentalität kann auf keinen Fall hingenommen werden.“ Mehrfach erklärte er, dass Opel mit dem Werk auch 45.000 Arbeitsplätze vernichten würde und der Widerstand berechtigt sei.
Gericht sieht „abmahnwürdiges Verhalten“
Die Opel-Vertretung im Prozess richtete den Blick aber einzig und allein auf die Gabelstapler-Fahrt. Die Vorwürfe gegen Weinmann seien „nicht konstruiert“. Das Fahren mit dem Gabelstapler gehöre schon länger nicht mehr zu seinen Aufgaben. Außerdem obliege Opel die Verkehrssicherungspflicht im Werk.
Das dreiköpfige Gericht entschied im Sinne der Beklagten: Es läge „ein abmahnwürdiges Verhalten“ vor. Eine Begründung gab Richterin Saskia Klug gestern nicht; die folgt schriftlich.