Bochum. . Für einen 72-jährigen Gewohnheitsbetrüger hat die Bochumer Staatsanwaltschaft am Montag schon wieder eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Der Mann (44 Vorstrafen) hatte diesmal sogar aus dem Gefängnis heraus Straftaten begangen. Oberstaatsanwalt spricht von „exzessiver, krimineller Energie“.
Einer der größten Betrüger, der jemals vor dem Bochumer Landgericht gestanden hat, soll eine weitere lange Zeit hinter Schloss und Riegel. Der 72-jährige Angeklagte hat seit den 60er Jahren die rekordverdächtige Anzahl von 44 Vorstrafen gesammelt, viele wegen Betrügereien. Am Montag forderte Oberstaatsanwaltschaft Dr. Helmut Fuhrmann für den Ganoven weitere zwei Jahre und neun Monate Haft. Er bescheinigte dem Angeklagten „eine exzessive kriminelle Energie“ und eine große Selbstverliebtheit. „Ich habe so etwas noch nie erlebt.“
Diesmal hatte der Angeklagte sogar aus dem Gefängnis heraus seine Betrügereien betrieben. Im Jahr 2008 war er ebenfalls in Bochum wegen 24 Betrugstaten zu fünfeinhalb Jahren Haft plus Sicherungsverwahrung (SV) verurteilt worden. Die SV wurde später aus rechtlichen Gründen gekippt, die Haftstrafe aber blieb. Aus der Zelle heraus hatte er eines seiner Betrugsopfer, seine frühere Lebensgefährtin aus Bochum, angezeigt und auch auf Schadensersatz verklagt, weil sie seinen Schmuck (u.a. Manschettenknöpfe für mehr als 2000 Euro) und seine Wohnungseinrichtung im Gesamtwert von 230.000 Euro unterschlagen habe. Das stimmte aber alles gar nicht. Für seine Zivilklage beantragte er sogar noch Prozesskostenhilfe.
Bitte um vorübergehende Freilassung
Die Wertsachen, um die es ging, hatte er sich früher selbst erschwindelt und waren teilweise, weil er sie nicht bezahlt hatte, von den Lieferanten wieder abgeholt worden. Einmal hatte sich der luxusliebende Mann eine TV-Anlage im Wert von rund 17.200 Euro zu Hause einbauen lassen und ebenfalls nicht bezahlt.
Vor der 7. Strafkammer war der Angeklagte - zur großen Überraschung des Anklägers - voll geständig. Seine Ex-Gefährtin bat er auch um Entschuldigung. Seine Klage gegen sie nahm er zurück.
In seinem „letzten Wort“ vor dem Urteil (17. Juli) bat der Angeklagte um eine vorübergehende Freilassung bis zum Haftantritt: Er müsse wegen gesundheitlicher Beschwerden „dringend“ operiert werden.