Bochum. Polizisten in Bochum war bei der Kontrolle eines Mofa-Fahrers schnell klar, dass der 16-Jährige an seinem Gefährt geschraubt hatte. Dass es das Zweirad aber auf 104 Stundenkilometer brachte, sorgte selbst bei den erfahrenen Beamten für Staunen. Sowohl der Teenager als auch seine Eltern erhielten eine Anzeige.

Ein 16-jähriger Dortmunder war den Polizeibeamten an der Straße "Lehmkuhle" in Bochum aufgefallen. Mit geübtem Blick waren sich die Polizisten schnell sicher, dass an dem Mofa des Jugendlichen etwas nicht stimme. Daraufhin entschlossen sie sich zu einer Verkehrskontrolle und fragten gezielt nach dem technischen Zustand des Fahrzeuges.

Junger Schrauber gibt Veränderungen nach und nach zu

Nach anfänglichem Murren und Knurren rückte der Teenager erstmal nur mit der halben Wahrheit raus. Er gab zu, lediglich kleine technische Veränderung zu einer leichten Erhöhung der Geschwindigkeit von etwa 40 km/h durchgeführt zu haben.

Die Beamten veranlassten dann sogleich eine Überprüfung des Mofa auf dem Rollenprüfstand. Der junge Techniker stimmte recht zögerlich zu - um dann zu erklären, dass das Fahrzeug wohl doch etwas mehr drauf habe - nämlich eine Höchstgeschwindigkeit von über 80 km/h.

Die anschließende Messung des Mofa ergab dann den erstaunlichen Wert von 104 km/h. Wäre das Gefährt nicht eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr, hätten die Beamten aufgrund der Tuning-Fähigkeiten den Hut gezogen. Abzüglich der Toleranz blieb es dann bei etwa 88 km/h. Nach der Messung gab der Schüler dann auch die restlichen durchgeführten Veränderungen zu.

Auch Eltern bekommen in der Regel eine Anzeige

Im Beisein seiner Mutter durfte der Dortmunder dann die gesamte Geschichte wiederholen, da die Eltern nichts von den Rüstungsmaßnahmen ihres Sohnemannes wussten. Der Jugendliche wird sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

Die Polizei erklärt ergänzend, dass auch die Halter veränderter Mofas - häufig ein Elternteil - nicht verschont bleiben und wie auch in dem beschriebenen Fall eine Anzeige bezüglich des Zulassen von "Fahren ohne Fahrerlaubnis" erhalten.