Bochum. .
Es wird offenbar weniger geschummelt und getrickst. Aber auch in Bochum bleibt die Schwarzarbeit vor allem im häuslichen Bereich ein großes und offenes Geheimnis und Ärgernis. Waren Ende 2004 nur 677 Personen (davon 617 Frauen) im sogenannten Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale registriert, erhöhte sich die Zahl bis Ende 2012 um mehr als das Doppelte auf 1440 (davon 1275 Frauen). Doch das ist nur ein Bruchteil derjenigen, die sich den ein oder anderen Euro schwarz dazuverdienen.
Dunkelziffer bleibt enorm hoch
Die Zahlen für NRW und für ganz Deutschland haben einen ähnlichen Verlauf zwischen 2004 und 2012 genommen, sie haben sich verdoppelt. Rund 250.000 Minijobber in Privathaushalten waren 2012 bundesweit gemeldet, davon in NRW 67.000. Nach seriösen Schätzungen, die auf den sozio-ökonomischen Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) fußen, beschäftigen rund 3,5 bis 4 Mio Haushalte in Deutschland Haushaltshilfen.
„Die Grauzone ist riesig. Wie gehen davon aus, dass Hilfen in 15 Prozent aller Haushalte beschäftigt und bezahlt werden“, erklärt Prof. Dr. Claudia Gather von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin im Gespräch mit der WAZ. Bei gut 19. 000 Haushalten in Bochum würde das bedeuten, dass in rund 27.500 Haushalten gearbeitet wird. Über 90 Prozent davon arbeiten nach dem Motto „Bar auf die Hand, soziale Absicherung Fehlanzeige,“ kritisiert Yvonne Sachtje von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Ruhrgebiet, die Situation.
Und was wird verdient? „Zwischen fünfund 15 Euro rangieren die Stundenverdienste“, so Gather. Oft werde sogar über einzelnen Tarifen bezahlt, da Haushalte ja die Abgaben an die Minijobzentrale einsparten. Bezahlt werde teilweise auch „herkunftsbezogen“, so könnten polnische Haushaltshilfen beispielsweise mehr verdienen als ihre Kolleginnen aus Lateinamerika.
Tarifvertrag gilt nicht für Privathaushalte
Ein allgemeinverbindlicher branchenüblicher Lohn existiert nicht. Das Bundesarbeitsministerium hat bisher darauf verzichtet, einen Mindestlohn per Rechtsverfügung vorzuschreiben.
Privathaushalte unterliegen nicht dem Tarifvertrag, den beispielsweise die Gewerkschaft NGG mit dem Berufsverband der Haushaltsführenden (DHB) vereinbart hat. Dies er Entgelttarifvertrag sieht einen Einstiegslohn (für Ungelernte) von 8,72 Euro/Stunde vor. NGG-Sekretärin Sachtje appelliert an die privaten Haushalte in Bochum, ihren Haushaltshilfen mindestens den Tariflohn der Gewerkschaft NGG zu zahlen und sie aus dem grauen Arbeitsmarkt herauszuholen.