Bochum. . Zwei Brüder wurden nach einer brutalen Attacke in einer Station der U35 in Bochum nicht verurteilt. Das Gericht stellte das Verfahren gegen die Auflage, dass beide je 300 Sozialstunden ableisten müssen, ein. Das Duo habe einen Kundenbetreuer so stark verletzt, dass er vier Tage im Krankenhaus lag.
Zwei Bochumer Brüder müssen nach einer U-Bahn-Schlägerei jeweils 300 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Bei der Attacke war ein Kundenbetreuer (35) der Bogestra so schwer verletzt worden, dass er vier Tage im Krankenhaus lag.
Am 9. April 2012 um 23 Uhr hatten die beiden Bochumer (24, 29) auf dem Bahnsteig der U35 am „Bergbaumuseum“ ohne jeden Grund die Notbremse gezogen, so dass eine Bahn im Tunnel stehen blieb. „Ich hatte Drogen intus und getrunken, irgendwas Braunes“, sagte der jüngere Bruder und nannte eine Whisky-Marke. Außerdem will er „zwei, drei Nasen Speed“ genommen haben. Sein älterer Bruder war ebenfalls berauscht. Als die Leitstelle wegen der Notalarmierung eine Kundenbetreuerin und einen Kundenbetreuer der Bogestra zu der Haltestelle schickte, gab es Ärger.
Gehirnerschütterung, Schürfwunden und Blutergüsse
Die Brüder waren sauer, dass die Polizei gerufen wurde (Notrufmissbrauch ist schließlich ein Straftat) - und gingen auf den Kundenbetreuer los. Laut Anklage wurde er in der Station mehrfach mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, zu Boden gebracht und gegen den Körper und Unterleib getreten. Er erlitt eine Gehirnerschütterung, Schürfwunden und Blutergüsse und musste stationär versorgt werden. „Ich weiß noch, wie mir die Jacke über den Kopf gezogen wurde. Dann habe ich Tritte und Schläge abbekommen“, sagte er am Donnerstag im Zeugenstand. Er sei benommen gewesen.
„Zwei-, dreimal gegen den Kopf gehauen, mehr habe ich gar nicht gemacht“
Die arbeitslosen Angeklagten räumten wohl Schläge ein, aber keine Tritte. Der 29-Jährige sagte lapidar: „Zwei-, dreimal gegen den Kopf gehauen, mehr habe ich gar nicht gemacht.“ Beide erschienen vor Gericht in extrem schludriger Freizeitkleidung. Der 24-Jährige ist vorbestraft, allerdings nicht wegen Körperverletzung.
Die Beweisaufnahme ergab nun aber, dass der Kundenbetreuer nach der ersten Attacke auf ihn auch seinerseits auf einen der Brüder losgegangen sein soll. Er habe sich das nicht gefallen lassen wollen, meinte er. Das war einer der Gründe, warum das Schöffengericht am Ende keine Verurteilung aussprach, sondern das Verfahren - gegen die Auflage der Sozialstunden - einstellte. Der Fall sei „eine nicht komplett einseitige Geschichte“ gewesen, sagte der Richter. Außerdem war die Beweislage, was die Tritte betrifft, unklar.
Das Opfer will bald zivilrechtlich Schmerzensgeld einklagen.