Bochum. . Vier Messerstiche in den Kopf und den Hals seiner damaligen Freundin (38) muss ein 42-jähriger Bochumer mit jahrelanger Haft büßen. Das Schwurgericht verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags. Die Messerklinge drang bis fünf Millimeter vor die Halsschlagader.

Seine Eifersucht war so rasend, dass der 42-jährige Bochumer mit einem Küchenmesser viermal auf den Hals und den Kopf seiner damaligen Freundin (38) einstach. Einmal drang die 15 Zentimeter lange Klinge bis fünf Millimeter vor die Halsschlagader. Hätte sie die Arterie getroffen, wäre der Täter am Montag wohl wegen vollendeten Totschlags verurteilt worden - und nicht nur wegen des Versuchs. So aber kam er mit fünf Jahren und neun Monaten Haft davon.

Die Szenen am Abend des 7. Januar 2012 in einem Mehrfamilienhaus in Steinkuhl waren sehr blutig und dramatisch. Die 38-Jährige wohnte dort mit ihren Kindern (9, 18) im sechsten Stock, bei ihr lebte der Angeklagte. 2009 hatten sie sich kennengelernt. Er ist ein arbeitsloser Elektroniker, der beruflich den Boden unter den Füßen verloren hatte und im Übermaß dem Schnaps zusprach. Manchmal nahm er sogar härtere Drogen. Das brachte Stress und Streit in die Beziehung. Doch immer wieder söhnten sich die zwei aus. So auch kurz vor der Bluttat.

Schon morgens hatte der 42-Jährige reichlich Wodka getrunken. Am Nachmittag war er so unausstehlich, dass die Frau ihn aussperrte. „Ich zähle bis drei, dann trete ich die Tür ein!“ drohte er ihr. Die Frau gab nach - und ließ damit einen Mann rein, der sie wenig später umbringen wollte.

„Du suchst den Tod“

Erst gab es wieder einmal eine Versöhnung. Mit dem Kopf lag der Mann auf dem Schoß der Frau und schlummerte. Als er aber wieder aufstand, flammte wieder die Eifersucht in ihm auf. Gleichzeitig hatte er 2,5 Promille Alkohol intus. Spontan holte er das Küchenmesser und stach auf die Frau ein. „Du suchst deinen Tod“, faselte er. Er hatte die falsche Vorstellung, dass sie ihn wegen eines anderen Mannes verlassen wollte.

Die lebensgefährlich getroffene Frau hatte Todesangst. „Sie flehte ihn an, sie leben zu lassen“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Richter Hans-Joachim Mankel. Allein wegen der Kinder solle er sie verschonen. In ihrer Furcht entwickelte sie solche Kräfte, dass sie sich dem Wütenden entreißen und schreiend ins Treppenhaus flüchten konnte, um Hilfe zu holen. Blut tropfte an die Wände und auf den Boden. Bei einer Nachbarin im zweiten Stock fand sie Unterschlupf. Der Täter war ihr aber mit einem Messer in der Hand gefolgt. Durch die Tür fragte er, ob seine Freundin noch lebe. Einmal sagte er: „Warum habe ich sie nicht umgebracht?!“ Dann wieder: „Rettet sie! Rettet sie!“ Als die Polizei kam, gab er die Tat zu. „Ich war’s.“ Mit der Hand zeigte er noch einmal das Zustechen.

Dank ärztlicher Kunst konnte das Opfer in einer Not-OP gerettet werden. Viele Blutkonserven waren dazu erforderlich.

Wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrugs massiv vorbestraft

Das Schwurgericht attestierte dem Täter wegen des Alkohols eine verminderte Schuldfähigkeit. Gleichzeitig ordneten die Richter die Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Der Täter wird die Therapie nach einem Teil der Haftstrafe antreten. Seit der Tat sitzt er bereits in U-Haft.

Schon 2007 war er einmal zu Gefängnis verurteilt worden (drei Jahre), weil er als Mitbetreiber einer Bochumer Discount-Bäckerei zum Zwecke des Versicherungsbetruges einen Einbruch vorgetäuscht und dabei Feuer gelegt hatte. Sachschaden: 35.000 Euro.