Bochum. .
Mit einem Messer stach der 48-Jährige mehrfach auf sein Opfer ein, traf es drei Mal an Gesicht und Hals. Sichtlich entstellt zeigte sich der Mann gestern vor dem Schwurgericht. „Ist es gelungen, die Nerven zusammenzunähen?“, wollte Richter Mankel von ihm wissen. „Nein“, sagte er nur – und verließ vorerst den Gerichtssaal.
Der Angeklagte, der sich nun wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten muss, räumte seine Tat zwar ein – an den Ablauf des Nachmittags vom 28. Juni 2011 aber kann er sich nicht mehr erinnern: 2,1 Promille hatte er intus, als er mit dem Messer mehrfach zustach. Das ergab ein Blutalkoholtest nach der Festnahme.
Opfer und Täter in der Trinkerszene
Streitigkeiten hatte es wohl schon des öfteren zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gegeben, so wie auch am 28. Juni. Beide Männer gehören der Trinkerszene an. An diesem Tag habe der Angeklagte zwischen zehn und 15 Flaschen Bier getrunken. „Schnaps auch?“, fragte der Richter. Doch auch das weiß der Angeklagte nicht mehr.
Mit seiner Freundin sei er gegen zehn Uhr morgens Richtung Stadt gefahren, hinter dem Rathaus trank das Pärchen einige Flaschen Bier, gemeinsam mit Bekannten. Gegen halb vier habe er „die Gesellschaft“ verlassen, fuhr in seine Wohnung nach Stahlhausen. Als sich dann die Freundin, gemeinsam mit dem Opfer und einem weiteren Herrn dazu gesellte, eskalierte wohl die Situation. Ein Wort ergab das andere, das Opfer soll dem Angeklagten zwei Ohrfeigen gegeben haben. Doch der 48-Jährige ist sich sicher, dass er ihn mit der Faust auf die Brille geschlagen habe – und das, obwohl er sich eigentlich an nichts erinnert.“Ich gehe davon aus, dass es passiert ist“, gibt er vor Gericht an. Schließlich sei das Brillengestell zerbrochen– und auch das Gebiss sei komplett kaputt gewesen. Woher er allerdings das Messer hatte, mit dem er sein Opfer attackierte, blieb vorerst unklar: ob es nun neben ihm lag oder ob er es aus der Küche holte, wird noch zu klären sein.
Jede Menge Blut
Fakt dagegen ist, dass seinOpfer umgehend ins Bergmannsheil gebracht wurde. Der Angeklagte hatte sich indes auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses verschanzt. Hinter einem Kaminvorsprung fanden ihn die Beamten: „Blutverschmiert und alkoholisiert“, erinnert sich ein Polizist vor Gericht. An jede Menge Blut kann sich auch noch der Hauptkommissar der Kriminalpolizei erinnern, der das Opfer nach der Tat im Bergmannsheil befragte. „Ich habe mich erschrocken, ich mache den Job ja schon seit langem und habe schon viele Verletzte dort liegen sehen.“ Doch so etwas sei ihm selten vor die Augen gekommen. Entsetzt zeigte sich der Beamte vor allem von der Aggressivität des Opfers: auch er hatte 2,3 Promille im Blut.