Bochum. .
Seit Januar ist die Bochumer Sicherheitsverordnung Thema in politischen Gremien; im Mittelpunkt steht dabei das Glasverbot an VfL-Heimspieltagen. Die Verordnung wurde nach viel Kritik modifiziert und neu beraten. Der Rat hat nun die Neufassung beschlossen, nicht ohne kontroverse Debatte.
Der Geltungsbereich für das Glasverbot ist erheblich reduziert worden; anfangs umschloss er auch die gesamte Fußgängerzone mit der Folge, dass keiner der Einzelhändler an Spieltagen Getränke in Glasflaschen hätten verkaufen dürften.
Bedenken waren groß
Die Bedenken auch im politischen Raum waren groß. Daraufhin hat die Verwaltung die Verbotszone eingeschränkt. Im Wesentlichen betrifft es nunmehr den Weg, den auswärtige Fußballfans vom Hauptbahnhof über die Castroper Straße hin zum Rewirpowerstadion nehmen, samt der Nebenstraßen. Davon betroffen sind lediglich vier Supermärkte, die nach eigenem Bekunden ohnehin kaum Alkohol an Fußballfans verkaufen.
Die Polizei Bochum hatte das Glasverbot angeregt, nachdem gewaltbereite Fans in letzter Zeit verstärkt Bierflaschen als Wurfgeschosse gegen die Beamten eingesetzt hatten. Bislang durfte die Polizei erst einschreiten, wenn das Glas bereits als Waffe missbraucht wurde. Der VfL Bochum hatte das Verbot ausdrücklich befürwortet; im Stadion selbst ist Glas ohnehin nicht zugelassen. Nach mehrheitlichem Votum im Rat gilt das Glasverbot zunächst für zwei Jahre (bis 31. März 2014).
Glasverbot richtet sich gegen gewaltbereite Fußballfans
Vor der Beschlussfassung entbrannte ein Streit zwischen Ralf Feldmann (Linksfraktion) und Rechtsdezernentin Diane Jägers. Feldmann hatte den Vorwurf erhoben, das Glasverbot wäre verfassungswidrig, den die Dezernentin wütend von sich wies. Jägers: „Wenn einer dagegen klagen will – das sehe ich sportlich.“ Sie erklärte, dass sich das Glasverbot nicht gegen Bürger richte, die in der City ein Glas Bier trinken, sondern allein gegen gewaltbereite Fußballfans. „Die Polizei braucht die Eingreifmöglichkeit.“
Daneben reguliert die Verordnung auch das Grillen in der Öffentlichkeit. Danach bleibt der Stadtpark ausgeschlossen, zudem muss 50 Meter Abstand zur Wohnbebauung und 20 Meter zu Bäumen eingehalten werden.