Bochum. . Zu fünf Jahren Haft hat das Landgericht einen 47-jährigen Wattenscheider verurteilt, der seine Tochter dreimal vergewaltigt, mehrfach geschlagen und auch eingesperrt hatte. Auch seine Ehefrau wurde verurteilt.

Es sei „mit das Schlimmste, was ein Vater seiner seiner Tochter antun kann“, sagte Richter Johannes Kirfel im Urteil. Der 47-jährige Angeklagte aus Wattenscheid hatte seine Tochter in den Jahren 2006 bis 2008 dreimal zu Hause vergewaltigt und dabei teilweise demütigende Sprüche losgelassen: Sie solle sich nicht so anstellen. Mit ihr könne man das ja machen. Das Opfer (heute 20) war zur Tatzeit zwischen 15 und 17 Jahre. Die 3. Strafkammer verurteilte ihn am Donnerstag zu fünf Jahren Haft.

Außerdem hatte er damals diese und eine weitere Tochter (heute 15) mehrfach mit Gegenständen geschlagen. Das hatte auch seine Ehefrau (42) getan. Sie sollen dazu einen Holzbesen, einen Ledergürtel, eine Suppenkelle und einen Schlüsselbund benutzt haben. Beide Eheleute hatten die zwei Geschwister auch mehrfach stundenlang im Kinderzimmer eingesperrt. Eines der Opfer nässte sich dabei in ihrer Not ein. Die Kindesmutter wurde für ihre Misshandlungen zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Vertrauen wurde „aufs Schändlichste missbraucht“

Beide Opfer leben heute in einer sozialen Einrichtung. Insgesamt haben die Eheleute fünf Kinder gezeugt. Aber auch die anderen drei wurden ihnen vom Jugendamt weggenommen. Wegen Misshandlung eines ihrer Kinder waren sie bereits vor vielen Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Das muss man sich mal vorstellen, was da in der Familie abgelaufen ist“, sagte der Richter einmal.

Das Hauptopfer, die 20-Jährige, leidet bis heute unter diesen Verbrechen. Staatsanwalt Holger Heming sagte, dass ihre „Entwicklung durch dieses Martyrium erheblich beeinträchtigt“ sei. Ihr Vertrauen sei „aufs Schändlichste missbraucht“ worden. Ihre Anzeige hatte sie erst lange nach den Taten gemacht.

Vor der 3. Strafkammer brauchten die beiden Opfer zu ihrer Erleichterung nicht auszusagen. Ihre Eltern - die zur Tatzeit beide von Hartz IV lebten - waren geständig. Die Übergriffe täten ihr leid, sagte die Angeklagte. Ihr Ehemann meinte: „Mir tut es auch leid.“ Eine Scheidung ist angekündigt

Das Urteil ist rechtskräftig.