Bochum. .

Nach einer judenfeindlichen Volksverhetzung ist ein vielfach vorbestrafter Koch (29) auch in zweiter Instanz um eine Haftstrafe herumgekommen. Das Bochumer Landgericht verurteilte ihn am Freitag zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden.

Der arbeitslose Mann hatte am 6. Juni auf einer rechtsextremen Demo am Bochumer Hauptbahnhof teilgenommen. Er war Fahnenträger. Dabei trug er einen Pulli mit einer judenfeindliche Hetzparole. Das Amtsgericht verurteilte ihn deshalb im Oktober zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Das lag nur knapp über der Mindeststrafe, obwohl der Täter zur Tatzeit noch unter Bewährung wegen einer Attacke auf einen politischen Andersdenkenden gestanden hatte. Der Staatsanwalt forderte damals denn auch neun Monate ohne Bewährung. Er legte Berufung ein, so dass der 19-Jährige vors Landgericht musste.

Dort erklärte er, dass er sich aus der Neonazi-Szene gelöst habe und ein ruhiges Familienleben führen wolle. Er wird auch psychologisch betreut. Der Staatsanwalt forderte zwar erneut neun Monate Haft, aber diesmal mit Bewährung. Die 4. Strafkammer folgte dem. Der Richter: „Es ist eine vorweihnachtliche Zeit. Wir haben die Hoffnung, dass Sie verwirklichen, was Sie sich vorgenommen haben.“