Bochum. Gegen einen führenden Aktivisten (46) der rechtsextremen Szene in Deutschland, Thomas W., hat die Bochumer Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Das bestätigte am Freitag Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert auf Anfrage der WAZ.

Ein führender Aktivist der rechtsextremen Szene muss sich wegen Volksverhetzung verantworten. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen den 46-Jährigen erhoben. Der Angeschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern war bei einer genehmigten Demo der NPD am 25. Oktober 2008 in der Bochumer Innenstadt mitmarschiert. Motto der NPD: „Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.” Bei einer Rede nahe des Schauspielhauses vor rund 200 rechten Demonstranten soll der 46-Jährige dann Sätze ins Mikro gerufen haben, die geeignet seien, zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Menschen ausländischer Herkunft aufzustacheln. In der Anklage sind mehrere entsprechende Sätze aufgelistet. Gegen die Demo hatte es einige tausend Gegendemonstranten gegeben.

Prozess vor dem Landgericht

Wegen der Bedeutung der Sache soll der Prozess nicht vor dem Bochumer Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht stattfinden. Der 46-Jährige ist wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen vorbestraft.

Wie das Gericht der WAZ sagte, dürfte der Prozess aber nicht vor Ende der Sommerpause beginnen. Bereits vor einigen Jahren war ein weiterer Aktivist der rechtsextremen Szene, der im vorigen Oktober ebenfalls auf der Bochumer NPD-Demo eine Rede gehalten hatte, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Anklage auch gegen Gegner der Demo

Im Zusammenhang mit dem NPD-Aufmarsch hat die Staatsanwaltschaft auch Anklage gegen einen Gegner (58) der Demo erhoben: Ihm wird Aufruf zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen. Grund: Als Betreiber einer linksalternativen Internetseite hatte er unter der Uberschrift „Kein Zuckerschlecken für Nazis, NPD-Aufmarsch verhindern!” eine Comicfigur gezeigt, die eine Torte in der Hand trug. Auf der Torte brannte ein dünnes Teil. Während der 58-Jährige das als Wunderkerze bezeichnet, interpretiert die Staatsanwaltschaft das als Lunte einer Bombe. Der Prozess vor dem Amtsgericht soll am 14. Mai stattfinden.

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