Bochum/Wattenscheid. . Es ging um die Wurst - eine furchtbare Bluttat muss eine Wattenscheiderin (38) mit vier Jahren und neun Monaten Haft büßen. Sie hatte einem Zechkumpel mit einer abgebrochenen Bierflasche den Hals aufgeschlitzt.
Einen Streit um ein paar Scheiben Salami muss eine 38-jährige Wattenscheiderin mit vier Jahren und neun Monaten Haft büßen. Das Schwurgericht verurteilte sie am Mittwoch wegen versuchten Totschlags. Die arbeitslose Frau hatte bei einem exzessiven Trinkgelage einem Zechfreund (62) eine Bierflasche über den Schädel gezogen. Dabei zerbrach das Glas. Mit dem abgebrochenen Flaschenteil schlitzte sie ihm dann mit drei Hieben den Hals auf - 14 Zentimeter weit. Die Drosselblutader war so weit geöffnet, dass der Kehlkopf offen sichtbar war. Zur Tatzeit hatte die Frau 2,6 Promille intus gehabt, das Opfer 3,5.
Das Verbrechen passierte am Abend des 29. März in der Wohnung des Opfers in Wattenscheid-Günnigfeld. Er, die Frau und ein weiterer Kumpel tranken Bier und Wodka im Übermaß. Alles war friedlich, bis der betrunkene Gastgeber meinte: „Ey, Olle, hol mir mal ‘ne Flasche Bier!“ Das wurmte die Frau: „Ich habe auch einen Namen“, erklärte sie ihm. „Ich bin doch nicht deine Sklavin.“ In ihrer Wut hämmerte sie seinen Kopf mehrfach gegen eine Heizung, so dass eine große Platzwunde klaffte. Aber der Mann war hart im Nehmen. Er soll sich eine Jogginghose um seinen blutigen Kopf gebunden und erklärt haben: „Geht schon wieder.“ Danach wurde weiter gebechert.
„Wenn er tot ist, ist er tot. Das ist nicht mein Ding!“
Neuer Streit entzündete sich dann aber an ein paar Scheiben Salami im Kühlschrank. Die waren auf einmal weg. Der 62-Jährige bezichtigte die Frau, sie gemopst zu haben. Das fuchste sie, denn sie will nur eine Scheibe Käse gegessen haben. Sie griff zur Bierflasche und schlitzte dem Mann den Hals auf. Als er röchelnd um sein Leben rang, rief der dritte Zecher entsetzt: „Schau mal, was du angerichtet hast!“ Die Täterin aber sagte lapidar: „Wenn er tot ist, ist er tot. Das ist nicht mein Ding!“ Eine Not-OP rettete das Opfer. Sein Puls war auf 40 absackt. Ohne OP wäre er 30 Minuten später tot gewesen, hieß es im Urteil. Bis heute ist das Opfer aber auf einem Ohr taub.
Die Angeklagte war geständig und sehr reuig. Richter Hans-Joachim Mankel sagte ihr: „Sie haben Glück gehabt, dass Sie hier nicht als Totschlägerin oder Mörderin verurteilt worden sind.“
Die Frau hat drei Kinder, alle leben in einer Pflegefamilie.
Im Urteil sagte der Richter auch, dass die Anrede „Ey, Olle!“ des Opfers „sicher nicht beleidigend gemeint“ sei. Er fügte aber hinzu: „Wenn man in schlechtes Ruhrgebietsdeutsch verfällt.“