Bochum. . Die Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zum geplanten Einkaufszentrum in der Bochumer City blieb am Dienstag ohne Ergebnis. In die Kritik geriet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, der den Investor nach dem höchsten Kaufpreis für das Justizgelände auswählen will.

Hat sich die Stadt Bochum vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB ) NRW über den Tisch ziehen lassen? Diese Frage und die Tatsache, dass die Stadt zumindest theoretisch das Justizgelände vom BLB kaufen kann, führten am Dienstag im Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung am Ende zu einer Nullnummer: Entschieden wurde in Sachen Einzelhandels- und Dienstleistungsquartier Viktoriastraße nämlich nichts.

Roland Mitschke (CDU) fiel aus allen Wolken, als BLB-Vertreter Reginbert Taube im Ausschuss bestätigte, was in der Vorlage zu lesen ist: Das letzte Wort bei der Vergabe des 10.000 Quadratmeter großen Grundstückes, auf dem heute Staatsanwaltschaft, Amts-, Land- und Arbeitsgericht zu Hause sind, hat der BLB als Eigentümer; und er behält sich vor, bei dem gemeinsam mit der Stadt angestrebten Investoren-Wettbewerb nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Im Klartext: Den Zuschlag erhält nicht das bessere Konzept, sondern wer am meisten Geld bietet.

Planungshoheit der Stadt

„Davon war nie die Rede“, sagte Mitschke. Im Gegenteil, im Ältestenrat habe ein BLB-Vertreter zugesichert, dass der Verkauf der Fläche nicht nach rein monetären Kriterien erfolge. Die Stadt sei dem BLB auch deswegen bei der Grundstücksumlegung für den geplanten Justiz-Neubau am Ostring entgegen gekommen. Mitschke stimmte daher Günter Gleising zu. „Da hat sich die Stadt wohl über den Tisch ziehen lassen“, sagte der Vertreter der Sozialen Liste.

Taube indes betonte, dass die Stadt Planungshoheit habe und somit wichtigen Einfluss auf die Entwicklung dieses Filetstücks in der City. Nicht nur das. Der Wert der Fläche hängt auch davon ab, was dort erlaubt und mit Blick aufs Umfeld machbar ist. Den größten Wert dürfte der Bereich daher für den Hamburger Projektentwickler ECE haben, der bereits Immobilien nebenan und ein Vorkaufsrecht auf den gesamten Telekomblock hat.

Diskriminierung der Mitbewerber

Diesen Wettbewerbsvorteil wollen CDU und Industrie- und Handelskammer bekanntlich zunichte machen. Die Stadt solle selbst oder durch ihre Tochter Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR) das Justizgelände erwerben, lautet die Forderung.

Stadtbaurat Ernst Kratzsch, der stets sagte, dass dies unmöglich sei, wurde gestern eines Besseren belehrt. Dieter Fleskes (SPD), der mit der Kommunalaufsicht telefoniert hatte, bestätigte, dass ein Kauf in einem genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept 2012 „eingebaut“ werden könne. Und Taube teilte mit, dass sich Stadt oder EGR natürlich am Bieterverfahren beteiligen könnten. Für den Zuschlag müssten sie wie andere auch das beste Konzept und den besten Preis bieten. Alles andere wäre eine Diskriminierung der Mitbewerber oder eine unerlaubte Beihilfe.

Investoren-Wettbewerb

Stadtdirektor Paul Aschenbrenner (SPD) bewertete die theoretische Kaufoption der Stadt so: „Dann geht hier kommunalpolitisch nichts mehr.“ Das Grundstück sei ja mindestens 20 Millionen Euro Wert.

CDU, FDP, UWG und die Soziale Liste meldeten nach dreieinhalb Stunden Diskussion Beratungsbedarf an, die Linken unterstützten dies und selbst die Grünen wollten allenfalls noch wie von der SPD gewünscht städtebauliche Kriterien festlegen, aber auf keinen Fall den angestrebten Investoren-Wettbewerb auf den Weg bringen. Schweren Herzens stimmte die SPD einer Vertagung auf den 23. November zu. Bis dahin soll die Stadt u.a. prüfen, ob der Kauf des Justizgeländes realistisch ist.